Revision der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung tritt später in Kraft

Bern, 20.02.2012 - Die revidierte Bodensee-Schifffahrtsordnung kann nicht wie vorgesehen auf den 1. Mai 2012 in Kraft treten, weil sie zuerst bei der EU notifiziert werden muss. Bis auf Weiteres gelten unverändert die bisherigen Bestimmungen.

Die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) hat im Sommer 2011 einen Entwurf zur Revision der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) in ein breit angelegtes Anhörungsverfahren gesandt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet und im Grundsatz an der Herbstsitzung 2011 von der ISKB verabschiedet. Ziel war die Inkraftsetzung der revidierten BSO auf den 1. Mai 2012.

Im Rahmen der Anschlussarbeiten hat sich herausgestellt, dass diese neuen Vorschriften durch einen Mitgliedstaat bei der EU notifiziert werden müssen. Auch die Schweiz wird ein entsprechendes Verfahren einleiten. Dabei wird überprüft, ob die Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.

Das Notifikationsverfahren hat zur Folge, dass der geplante Inkraftsetzungstermin nicht eingehalten werden kann. Die ISKB geht davon aus, dass eine Inkraftsetzung nicht vor dem 1. Januar 2013 möglich sein wird. Vorbehalten bleibt jedoch das Ergebnis des Notifikationsverfahrens.

Das bedeutet, dass die heute geltende BSO weiterhin unverändert in Kraft bleibt. Für den Bereich der Abgasvorschriften für Schiffsmotoren gelten die bisher von der ISKB beschlossenen Ausnahmeregelungen ebenfalls unverändert.


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