Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2013 - 2016

Bern, 15.02.2012 - Der Bundesrat hat am 15. Februar 2012 die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit 2013-16 ans Parlament verabschiedet. Darin fasst er erstmals die Aufgaben der Humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit, der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Ostzusammenarbeit in einer Vorlage zusammen. Oberstes Ziel bleibt die Armutsreduktion. Die Schweiz engagiert sich künftig verstärkt in fragilen Kontexten und leistet einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen, welche die Perspektiven armer Länder stark beeinträchtigen.

Gemäss dem aussenpolitischen Auftrag der Bundesverfassung unterstützt der Bund seit 50 Jahren  die Anstrengungen armer Länder, humanitäre Krisen sowie Armuts- und Entwicklungsprobleme zu bewältigen. Die Entwicklungsländer haben teilweise bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Heute leben aber immer noch rund zwei Milliarden Menschen mit weniger als zwei US-Dollar pro Tag. In Osteuropa und Zentralasien sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Reformprozesse nicht abgeschlossen. Regionale Instabilität hätte auch für die Schweiz negative Auswirkungen – zum Beispiel in Bezug auf Migration und Sicherheit. 

Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein weltweit stark vernetztes Land wie die Schweiz eine starke internationale Zusammenarbeit braucht. Die Schweiz leistet Beiträge zur Bewältigung der Armutsprobleme und der globalen Risiken aus Solidarität sowie aus wohlverstandenem Eigeninteresse. Sicherheit, Wohlstand und Lebensqualität der Schweiz hängen massgebend von der Entwicklung in anderen Weltregionen ab. 

Die Internationale Zusammenarbeit umfasst die Humanitäre Hilfe (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA), die technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe (DEZA), die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) und die Ostzusammenarbeit (DEZA/SECO). Erstmals legt der Bundesrat dem Parlament die entsprechenden Rahmenkredite in einer einzigen Vorlage vor.

Die Internationale Zusammenarbeit der Schweiz soll Krisen, Konflikten und Katastrophen vorbeugen und zu ihrer Bewältigung beitragen; sie soll den Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen für arme Bevölkerungsgruppen verbessern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, den Übergang zu demokratischen und marktwirtschaftlichen Systemen unterstützen sowie die Globalisierung entwicklungsfördernd, umweltschonend und sozialverträglich mitgestalten helfen. 

Zudem fokussiert die Schweiz ihre Unterstützung stärker auf Länder und Regionen mit fragiler Staatlichkeit, weil mangelhafte staatliche Strukturen - d.h. schwache Regierungen, fehlende Rechtssicherheit und Korruption - Armutsprobleme verschärfen. Der Beitrag der Schweiz ist weiter stark auf die Bewältigung globaler Risiken ausgerichtet, weil Entwicklungsländer besonders von grenzüberschreitenden Risiken wie Klimawandel, mangelnder Ernährungssicherheit, Wasserknappheit oder auch fehlender Gesundheitsversorgung, Migration und wirtschaftlicher Instabilität betroffen sind. Mit sechs globalen Programmen bringt die Schweiz innovative Lösungen für neue globale Herausforderungen und beeinflusst die Aushandlung internationaler Regeln, die auch die Zukunftsperspektiven der Schweiz betreffen.  

Das Parlament hat im Februar 2011 entschieden, die Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen, womit sich die Schweiz im Mittelfeld unter den OECD-Länder positioniert (OECD-Durchschnitt im Jahr 2010: 0,49 %). Entsprechend dieser parlamentarischen Vorgabe ist für die Jahre 2013 -16 ein Verpflichtungsvolumen von 11,35 Milliarden Franken vorgesehen. 2010 betrugen die eingesetzten Mittel rund 3 Prozent der Bundesausgaben.

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