Umwelt: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung der Espoo-Konvention

Bern, 15.02.2012 - Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Nachbarländer bei Projekten zu konsultieren, die erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben könnten. Die Länder, die der Konvention beigetreten sind, haben beschlossen, das Konsultationsverfahren zu verbessern und die Liste der Projekte zu aktualisieren. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2012 die Botschaft zur Ratifizierung dieser Änderungen ans Parlament verabschiedet.

Die Espoo-Konvention (siehe Kasten) legt einen Mechanismus für die Information und Konsultation unter Nachbarländern fest, der bei Projekten zum Tragen kommt, die über die Grenzen hinweg erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Denkbare Anwendungsbeispiele sind grosse Wärmekraftwerke, Kernkraftwerke oder Autobahnen. 2004 hatte die 3. Parteienkonferenz Änderungen der Konvention beschlossen, die von der Schweiz unterstützt wurden, weil damit die Anwendung des Übereinkommens verbessert wird. Die Schweiz misst der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einen hohen Stellenwert bei.

Ziel der Änderungen ist, die Liste der dem Übereinkommen unterstellten Projekte zu aktualisieren und verschiedene Bestimmungen zu präzisieren. Im Zentrum steht dabei die Aktualisierung von Anhang I, in dem die der Konvention unterstellten Vorhaben aufgelistet sind. Zu den Projekten, die neu in die Liste aufgenommen wurden, zählen insbesondere Abwasserreinigungsanlagen, Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen.

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2012 die Botschaft zur Änderung der Konvention zu Handen des Parlaments verabschiedet. Dieses muss nun über die Ratifizierung der Änderungen des Übereinkommens entscheiden.

Die Änderungen des Übereinkommens sind mehrheitlich mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar. Lediglich zwei Anlagetypen, nämlich Papier- und Kartonfabriken sowie grosse Anlagen zur Anreicherung oder Entnahme von Grundwasser, müssen bei einer zukünftigen Revision der Verordnung neu in den Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen werden.

 

KASTEN
Die Espoo-Konvention

Die Schweiz ratifizierte am 16. September 1996 das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen - das so genannte Espoo-Übereinkommen - vom 25. Februar 1991. Es war durch die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) erarbeitet worden. Das Übereinkommen, das mittlerweile für 45 Parteien Geltung hat, ist für die Schweiz seit dem 10. September 1997 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Josef Rohrer, Chef Sektion UVP und Raumordnung, BAFU, Tel. 031 322 92 95



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Der Bundesrat
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