Positive Bilanz nach den Versuchen mit Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen

Bern, 14.02.2012 - Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) erhöhen die Verkehrssicherheit auf Autobahnen. Das haben die entsprechenden Versuche auf der A2 und der A9 gezeigt. Auf beiden Testabschnitten wurde der Verkehr verflüssigt. Gleichzeitig nahm die Anzahl der erfassten Tempoüberschreitungen markant ab. Dies geht aus dem jetzt vorliegenden Schlussbericht hervor.

Die AGK im Arisdorftunnel (A2, Basel-Landschaft) und zwischen Aigle und Bex (A9, Waadt) bewähren sich. Die an die Anlagen gestellten Erwartungen bezüglich Tempoverhalten haben sich erfüllt. Auf beiden Abschnitten rollt der Verkehr jetzt homogener. Es gibt weniger Geschwindigkeitsübertretungen. Dies wirkt sich positiv auf den Verkehrsfluss und damit auch auf die Verkehrssicherheit aus.

Zurückgegangen ist die Zahl der festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen insbesondere bei Personenwagen. Im Arisdorftunnel wurden rund ein Drittel weniger PW geblitzt als vor Inbetriebnahme der AGK. Bei Autos, die mit mehr als 10 km/h zu schnell gemessen wurden, beträgt der Rückgang sogar 55 Prozent.

Ein ähnliches Ergebnis wurde auf der A9 in der Waadt festgestellt. Hier betrug der Rückgang der PW, die mit überhöhtem Tempo gemessen wurden, gesamthaft mehr als 40 Prozent, bei denjenigen, welche mehr als 10 km/h zu schnell fuhren, gar mehr als 60 Prozent.

Es wurden ausserdem keine negativen Auswirkungen registriert. An den Ein- und Ausgangsportalen der Anlagen wird nicht abgebremst, wie dies bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen oft der Fall ist (z.B. bei der früheren fixen Punktmessungs-Anlage im Arisdorftunnel). Der Verkehrsfluss wurde also nicht gestört. Es konnten auch keine Kompensationseffekte festgestellt werden: Autos, welche beispielsweise die erste Hälfte des Abschnitts zu schnell und anschliessend massiv langsamer fahren, wurden nicht beobachtet. 

Leichte Anhängerzüge oft zu schnell

Verbesserungsbedarf gibt es bei der Übertretungsquote von Autos und Kleintransportern mit Anhängern. Für solche Fahrzeugkombinationen beträgt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Obwohl auch hier die Anzahl der zu schnell fahrenden Fahrzeuge reduziert werden konnte, blieb die Übertretungsquote hoch. Offenbar ist vielen Lenkern nicht bewusst, dass die AGK für jede Fahrzeugklasse das jeweils zulässige Tempo kontrollieren kann.

Zum Einfluss der AGK auf das Unfallgeschehen gibt es noch keine aussagekräftigen Befunde. Dazu ist ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig. Tendenziell lässt sich in beiden Abschnitten ein Rückgang der Zahl der Unfälle und Verunfallten erkennen.  

Pilotbetrieb verlief nicht völlig reibungslos

Während die AGK am Arisdorftunnel mit Feinjustierungen innerhalb kürzester Zeit nach Inbetriebnahme die gewünschte Leistung erbrachte, gab es auf der A9 Anfangsschwierigkeiten. Die dort eingesetzte portable Anlage war nicht in der Lage, sämtliche zu schnellen Autos zu erfassen. Ausserdem sorgte die Hitze im Sommer für Störungen. Und schliesslich funktionierte die Datenübertragung nicht einwandfrei. Die technischen Probleme werden jetzt zusammen mit der Kantonspolizei des Kantons Waadt gelöst. Bis zur Behebung der Störungen werden die festgestellten Übertretungen wie bisher  nicht geahndet. 

Anlagen bleiben in Betrieb

Die getesteten Anlagen bleiben an den heutigen Orten vorderhand in Betrieb. Zusammen mit der Kantonspolizei Waadt prüft das ASTRA jedoch den Bau einer fest installierten AGK auf dem unfallträchtigen Abschnitt der A9b zwischen Orbe und Vallorbe statt auf der A9 zwischen Aigle und Bex, wo momentan eine portable Anlage im Einsatz ist.

Ob künftig noch weitere AGK eingeführt werden, ist derzeit offen. Das ASTRA analysiert die Ergebnisse des Schlussberichts auch im Hinblick auf die Anforderungen möglicher Standorte. Im Verlaufe dieses  Jahres  wird das weitere Vorgehen definiert. Grundsätzlich müssen alle Kontrollanlagen die hohen Anforderungen des ASTRA zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfüllen, um eine Bewilligung zu erhalten. 

Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) messen die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer definierten Strecke. Mit einer Busse oder einem Führerausweisentzug wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit muss nur rechnen, wer im Durchschnitt schneller als erlaubt gefahren ist. Kurze, geringfügige Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit fallen dabei nicht so stark ins Gewicht.Obwohl AGK-Anlagen im Ausland seit mehreren Jahren in Betrieb sind und positive Ergebnisse ausweisen, konnten diese Systeme nicht direkt auf die Schweiz übertragen werden. Das in der Schweiz gültige Prinzip der Fahrerhaftung macht ein Beweisfoto nötig. Somit kann die Durchschnittsgeschwindigkeit nicht wie etwa in Italien oder Holland bis zu mehreren Tagen nach dem Vorfall berechnet werden. In der Schweiz muss das Ergebnis in Sekundenbruchteilen vorliegen. Diese technische Herausforderung galt es zu meistern.Die Pilotversuche in der Schweiz dienten somit nicht nur dazu, die Wirkung auf Fahrverhalten, Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit abzuklären, sondern auch um die technische Machbarkeit unter Beweis zu stellen. Die schweizerischen Anlagen sind weltweit die ersten dieser Art, wobei das gleiche Prinzip seit 2011 im AGK-Pionierland Österreich in Betrieb ist.Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Pilotversuche mit AGK Anlagen in den vergangenen rund zwei Jahren wissenschaftlich begleiten lassen. Der Schlussbericht, welcher dieser Medienmitteilung zugrunde liegt, kann unter www.astra.admin.ch eingesehen werden.


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