Weniger Führerausweisentzüge als letztes Jahr

Bern, 09.02.2012 - Auf Schweizer Strassen mussten 2011 knapp 77’000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben, 2,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Markant weniger Ausweise mussten entzogen werden wegen zu schnellen Fahrens und wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 76'913 Führerausweise entzogen. Das sind 2'073 weniger als im Vorjahr. Hauptgründe sind wie im Jahr zuvor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 9 Prozent auf 32'231 Fälle ab. Im Jahre 2010 wurde hier noch ein Allzeit-Höchststand festgestellt. Abgenommen haben auch Massnahmen gegen alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker. Die Entzüge (0,8 Promille und mehr) nahmen um 6,2 Prozent auf 17'217 Fälle ab, die Verwarnungen (0,5 - 0,79 Promille) um 5,5 Prozent auf 6'374 Fälle.

Auch bei den Ausweisentzügen wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung war 2011 eine Abnahme zu verzeichnen. Die unerlaubte Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon oder Navigationsgeräten im Fahrzeug war Ursache von 9575 Ausweisentzügen (Vorjahr: 9775), was einem Rückgang um 2 Prozent entspricht. 

Verschärfte Ausweisentzugsregelung greift

Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (62,8 Prozent; Vorjahr: 63,8 Prozent). Führerausweisentzüge von sieben bis zwölf Monaten nahmen um 4,5 Prozent auf 3'477 Fälle ab. Ausweisentzüge, die länger als zwölf Monate dauern, haben von 1'682 auf 1'517 (minus 9,8 Prozent) erneut abgenommen. Fast 20 Prozent der Ausweise mussten hingegen auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Dies entspricht einer Zunahme um knapp sieben Prozent (Vorjahr: Zunahme um 22,5 Prozent).

Das im Jahre 2005 eingeführte, verschärfte Recht (Kaskadensystem: stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer für Wiederholungstäter) führt erstmals zu einer nur noch geringen Zunahme der Anzahl Führerausweisentzüge. Wenn sich dies auch in den kommenden Jahren fortsetzt oder die Anzahl Führerausweisentzüge gar abnehmen sollte, ist das Hauptziel der Revision erreicht.

Der 2005 eingeführte Führerausweis auf Probe schlägt sich in der Statistik nieder. So musste 2011 erneut mehr Personen der Ausweis annulliert werden, weil sie zwei zum Führerausweisentzug führende Widerhandlungen während der Probezeit begangen haben: Zunahme um 17 Prozent von 1388 auf 1625 Personen.  

Mehr verkehrspsychologische Untersuchungen

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz 3504 (2010: 3037) verkehrspsychologische Untersuchungen zur Abklärung der charakterlichen Eignung zum sicheren Fahren angeordnet. Dies bedeutet eine Zunahme von 15 Prozent oder plus 467 Untersu­chungen gegenüber 2010. Zwei Hauptgründe sind die Ursache:

  • Die Zunahme der Anzahl Annullierungen des Führerausweises wirkt sich direkt aus. – Einen neuen Führerausweis kann nur beantragen, wer an einer verkehrspsychologischen Untersuchung seine Fahreignung nachweisen kann.
  • 2005 wurde das Kaskadensystem für Wiederholungstäter eingeführt. Wer seither dreimal wegen schweren Widerhandlungen den Führerausweis abgeben musste, erhält den Führerausweis nach Ablauf einer Sperrfrist nur zurück, wenn er an der verkehrspsychologischen Untersuchung nachweist, dass er sich gebessert hat und wieder fahrgeeignet ist.

Die Ergebnisse der verkehrspsychologischen Untersuchungen zeigen, dass vielen Personen die charakterlichen Voraussetzungen zum sicheren Fahren fehlen. Diese müssen deshalb den Führerausweis auf unbestimmte Zeit abgeben (Zunahme um 50 auf 1'023 Fälle; plus 5 Prozent).  

Abnahme der Entzüge in fast allen Alterskategorien:

Die meisten Ausweisentzüge sind weiterhin bei den 20- bis 29-Jährigen zu verzeichnen. Fast ein Drittel aller Entzüge (24'327 Fälle, minus 5,7 Prozent gegenüber 2010) fallen in diese Alterskategorie. Ausser bei den über 70-Jährigen (5381 Fälle, plus 9,7 Prozent) sind die Entzugszahlen in allen Alterskategorien gegenüber 2010 zurückgegangen. Die detaillierten Zahlen finden Sie in Tabellenform im Dokument "Auszug aus der ADMAS-Statistik 2011" im Anhang dieser Medienmitteilung.

Ausländische Verkehrssünder

Die Zahl der Personen mit ausländischem Wohnsitz und Führerausweis, denen aufgrund einer verkehrsgefährdenden Widerhandlung verboten wurde, auf Schweizer Strassen ein Motorfahrzeug zu führen (befristetes Fahrverbot), hat im letzten Jahr leicht zugenommen (minimaler Anstieg von 18'369 auf 18'847 Fälle; plus 2,6 Prozent).  

Die Anordnung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Die Massnahmen werden in das zentrale ADMAS-Register des ASTRA eingetragen und dienen der Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Erteilung und beim Entzug von Führerausweisen. Anfang Jahr veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahres. 

Verschärfte Administrativmassnahmen und Kaskadensystem seit 2005

Bei erneuten mittelschweren oder schweren Widerhandlungen verlängern sich seit 1.1.2005 die Mindestentzugsdauern stufenweise (Kaskade). Bei drei schweren Widerhandlungen oder vier mittelschweren Widerhandlungen innert 10 Jahren wird der Ausweis auf unbestimmte Zeit (mindestens aber für zwei Jahre) entzogen. Kann der auf diese Weise entzogene Ausweis wiedererteilt werden und begeht der Inhaber eine erneute Widerhandlung, wird ein Entzug für immer ausgesprochen.
Einteilung der Widerhandlungen:
- Leichte Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 16-20 km/h, ausserorts um 21-25 km/h und auf Autobahnen um 26-30 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50 - 0,79 Promille), wobei sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung lediglich als leicht qualifiziert werden müssen: Diese führen bei Ersttätern neben der Busse zu einer Verwarnung; 
- Mittelschwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21-24 km/h, ausserorts um 26-29 km/h und auf Autobahnen um 31-34 km/h, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,50- 0,79 Promille, wenn zusätzlich eine weitere leichte Widerhandlung vorliegt), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung weder als leicht noch als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Busse wird bei Ersttätern der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen;
- Schwere Widerhandlungen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 25 km/h und mehr, ausserorts um 30 km/h und mehr und auf Autobahnen um 35 km/h und mehr, Fahren mit einer Alkoholkonzentration von 0,80 Promille und mehr oder Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss), wobei sowohl Verschulden als auch Gefährdung als schwer zu qualifizieren sind. Zusätzlich zur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe wird Ersttätern der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.


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