Die Schweiz engagiert sich für den Schutz nationaler Minderheiten
Bern, 25.01.2012 - Bern – Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 den dritten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet. In den letzten Jahren konnten grosse Verbesserungen erzielt werden. Es gibt aber noch Raum für Fortschritte, was die Situation der Fahrenden betrifft.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde von der Schweiz im Oktober 1998 ratifiziert. Es trat im Februar 1999 in Kraft. Dieses Rahmenübereinkommen des Europarats betrifft die nationalen Sprachminderheiten sowie andere Minderheiten der Schweizer Bevölkerung wie zum Beispiel die Fahrenden und die Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft.
Der dritte Staatenbericht, der vom Bundesrat verabschiedet wurde, bietet eine Bestandesaufnahme der Situation der verschiedenen nationalen Minderheiten und der Massnahmen, die der Bund und die Kantone seit 2009 ergriffen haben, um die Empfehlungen des vorhergehenden Überwachungszyklus umzusetzen. Das neue Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, das 2010 in Kraft getreten ist, hat sich bereits positiv auf die Situation der Angehörigen von Sprachminderheiten ausgewirkt. Neue Formen der Unterstützung für Sprachinitiativen werden entwickelt, insbesondere im Bereich der Weitergabe von Sprachkenntnissen im Unterricht und der Erforschung der Mehrsprachigkeit.
Unter den Minderheiten, die von der Schweiz aufgrund des Rahmenübereinkommens anerkannt werden, haben die Schweizer Fahrenden am meisten mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Eine Sorge sind weiterhin die fehlenden Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende, die ihre nomadische Lebensweise beibehalten haben. Dieser Mangel gefährdet ein wesentliches Element ihrer kulturellen Identität. Trotz positiver Aktionen und einer Sensibilisierung in mehreren Kantonen hat sich die Situation in den letzten Jahren nicht grundlegend verbessert.
Der Staatenbericht der Schweiz wurde nach Konsultation verschiedener Bundesämter, der Kantone, der kantonalen Direktorenkonferenzen und der Verbände der betroffenen Minderheiten ausgearbeitet. Zum ersten Mal wurde er auch ins Rätoromanische übersetzt. Er kann auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) heruntergeladen werden.
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde vom Ministerkomitee des Europarats am 1. Februar 1995 verabschiedet. Es ist das einzige rechtlich bindende multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten. Es enthält im Wesentlichen programmatische Bestimmungen zur Definition der Ziele, zu denen sich die Vertragsstaaten beim Schutz nationaler Minderheiten verpflichten.
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