BAZL gibt noch keine Freigabe für neues Kontrollzentrum von Skyguide

Bern, 28.03.2006 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat in Übereinstimmung mit dem UVEK der Skyguide die Freigabe für die Inbetriebnahme des neuen Kontrollzentrums für den oberen Luftraum in Genf nicht erteilt. Dem BAZL fehlt der Nachweis, dass die Systeme sicher und zuverlässig funktionieren. Skyguide wird den Betrieb des oberen Luftraums mit den beiden bestehenden Kontrollzentren in Genf und Zürich weiterführen.

Das Flugsicherungsunternehmen Skyguide will die heute an den Standorten Genf und Zürich durchgeführte Bewirtschaftung des oberen Luftraums in einem Kontrollzentrum (Upper Area Control Center, UAC) in Genf zusammenführen. Ursprünglich plante Skyguide, das neue Kontrollzentrum am 15. März in Betrieb zu nehmen. Da die letzten Unterlagen, welche den Sicherheitsnachweis für die Systeme erbringen sollten, zu knapp beim BAZL eintrafen, sah sich das Amt nicht in der Lage, die Dokumente rechtzeitig und vertieft zu prüfen. Es konnte deshalb die Freigabe nicht per Mitte März erteilen.

In der Zwischenzeit haben die Experten des BAZL die Dokumente analysiert. Sie kamen zum Schluss, dass aus den eingereichten Unterlagen der Sicherheitsnachweis für die Systeme nicht hinreichend hervorgeht. Das BAZL kann deshalb im Interesse der Sicherheit dem neuen Kontrollzentrum der Skyguide die Freigabe noch nicht erteilen. Die Abwicklung des Überflugverkehrs ist gewährleistet und erfolgt bis auf Weiteres durch die zwei bestehenden Kontrollzentren in Genf und Zürich. Skyguide muss das Projekt jetzt überprüfen und das weitere Vorgehen festlegen. Sobald das Unternehmen dem BAZL den Sicherheits-nachweis erbracht hat, wird das Amt das neue Kontrollzentrum in Betrieb gehen lassen.

Skyguide arbeitet seit Herbst 2004 am Projekt eines zusammengelegten, modernen Kontrollzentrums für den oberen Luftraum. Das Vorhaben besteht aus acht einzelnen Paketen. Die Pakete 1 bis 7 hatte das BAZL – teilweise mit Auflagen – freigegeben. Für das achte und letzte Paket hat das Amt eine vertiefte Analyse der getroffenen Sicherheitsmassnahmen, für die Ausbildung des Personals wie auch für die Entwicklung beziehungsweise Anpassung der technischen Komponenten durchgeführt. Das BAZL verfügt seit dem Abschluss der Reorganisation im Jahr 2005 über die personellen Ressourcen im Bereich der Aufsicht über die technischen Systeme für die Flugsicherung.


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