KPT Sonderaudit des BAG: Keine zu beanstandenen Zahlungen zu Ungunsten der sozialen Krankenversicherung erfolgt

Bern, 24.01.2012 - Ein Sonderaudit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat ergeben, dass aufgrund der erhaltenen Unterlagen von der KPT und Informationen sowie der darauf basierenden Analysen und Prüfungen, die KPT Krankenkasse AG keine Zahlungen zu Ungunsten der sozialen Krankenversicherung geleistet hat.

Gestützt auf die Tatbestände, die zum Verwaltungsverfahren der FINMA geführt haben, hat das BAG geprüft, ob die KPT Krankenkasse AG auch betroffen ist. Eine ordentliche Vor-Ort-Prüfung (Audit) des BAG hat im Jahr 2010 stattgefunden.

Die von der Versicherungsaufsicht des BAG durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass aufgrund der erhaltenen Unterlagen und Informationen zwischen der KPT Krankenkassen AG, welche die Grundversicherung durchführt, und den Mitgliedern des Verwaltungsrates keine Mandatsverträge bestanden. Es hat sich weiter gezeigt, dass die Kosten aus den Mandatsverträgen ausschliesslich von der KPT Versicherungen AG finanziert wurden, welche nicht im Bereich der sozialen Krankenversicherung tätig ist. Diese Kosten sind im Verrechnungsschlüssel für die Aufteilung der Verwaltungskosten zwischen Grund- und Zusatzversicherung nicht berücksichtigt.

Das BAG führte das Sonderaudit durch, nachdem die FINMA am 11. Januar über ein Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG und einige ihrer Führungspersonen informiert hatte.


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