Änderungen bei Krankenkassenvergütung

Bern, 20.12.2011 - Auf 1. Januar 2012 treten bei der Vergütung von medizinischen Leistungen, Laboranalysen sowie der Liste der Mittel und Gegenstände MiGel verschiedene Änderungen in Kraft. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV und ihre Anhänge entsprechend angepasst.

Aufgrund des Monitoring der Analysenliste wird der Übergangszuschlag für die Praxislaboratorien um ein Jahr verlängert. Für die Privat- und Spitallaboratorien jedoch entfällt der Übergangszuschlag wie geplant auf den 1. Januar 2012. Gleichzeitig werden Auftragstaxen und Präsenztaxen pro Auftrag auf einmal pro Tag und Patient limitiert. Auf der Analysenliste werden ausserdem überflüssige oder hoch spezialisierte Analysen gestrichen, die ausschliesslich zu Forschungszwecken durchgeführt werden.

Zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zählen neu explizit auch die Koordinationsleistungen der Pflegefachpersonen in komplexen Pflegesituationen - in Zusammenhang mit der Umsetzung der nationalen Strategie „Palliativ Care". Klarer geregelt werden zudem Leistungen, die rund um die Verabreichung von Medikamenten erbracht werden. In der Mittel- und Gegenständeliste sind neu Absaugsysteme für Ergüsse im Bauch- und Brustraum für Palliativpatienten aufgeführt. Sie werden von der OKP bis zum Höchstvergütungsbeitrag zurückerstattet. Der Liste hinzugefügt wurde auch ein neuartiges Inhalationssystem, womit bei Lungenerkrankungen die Medikamente reduziert werden können.

Weiterhin von der OKP übernommen werden die Kosten für Bandscheibenprothesen sowie für dynamische und interspinöse dynamische Stabilisierungen der Wirbelsäule. Diese chirurgischen Rückeneingriffe gelten als vielversprechend, werden aber weiterhin evaluiert, da sich in gewissen Fällen Fragen zu Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit stellen. Als Voraussetzung für die Kostenübernahme müssen die Leistungserbringer, dem Institut für evaluative Forschung in orthopädischer Chirurgie der Universität Bern die erforderlichen Daten für eine nationale Evaluation liefern.

Definitiv von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird die Lebend-Lebertransplantation. Weitere Änderungen betreffen die Ultraschall-Elastographie, die photodynamische Therapie der Makuladegeneration mit dem Medikament Verteporfin, Atemtherapiegeräte zur Kräftigung der Atemmuskelkraft und -ausdauer, Wundkissen zur Nasstherapie, Systeme für Patienten mit Stuhlinkontinenz zur Stuhlkontrolle sowie diverse Analysen, unter anderem zur Bestimmung von funktionalen Darmerkrankungen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Telefon 031 322 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-42798.html