Kantone nutzen Ermessensspielraum in der Migrationspolitik

Bern, 19.12.2011 - Francis Matthey hat an seiner letzten Medienkonferenz als Präsident der EKM eine Studie zu Migrationspolitik und Föderalismus vorgestellt. Eine solche Untersuchung hatte die Kommission nach der Annahme des neuen Ausländergesetzes 2006 in Aussicht gestellt. Sie gibt Hinweise, in welchen Politikbereichen eine Harmonisierung angestrebt werden müsste.

In den Kantonen entscheidet sich die Ausgestaltung der schweizerischen Migrationspolitik. Entsprechend dem föderalistischen Prinzip haben die Kantone bei der Erteilung oder beim Widerruf von Bewilligungen, bei der Einbürgerung, aber auch bei der Beherbergung von vorläufig Aufgenommenen oder bei der Anerkennung eines Härtefalls einen beachtlichen Handlungsspielraum. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM liess in einer Studie untersuchen, wie diese Handlungsspielräume genutzt werden. Das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Universität Neuenburg und die Forschungsstelle sotomo in Zürich haben die Praxis der Kantone in vier Bereichen untersucht. Dabei hat sich unter anderem gezeigt, dass bei der Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt das Integrationspotenzial praktisch nicht geprüft wird und dass bei der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewillligung und bei der Einbürgerung unterschiedlich hohe Anforderungen an die Integration gestellt werden. Im Asylbereich fällt auf, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene in vielen Kantonen bezüglich Unterkunft und Unterstützung gleich behandelt werden, obwohl für letztere verstärkte Integrationsanstrengungen nötig wären.

Bei der Analyse der Resultate kam das Forscherteam zum Schluss, dass der Urbanitätsgrad des Kantons den grössten Einfluss darauf hat, ob seine Migrationspolitik tendenziell liberal oder restriktiv ist. Zudem lässt sich ein Zusammenhang zwischen der Migrationsfreundlichkeit der Stimmbevölkerung und der Zulassungs- und Einbürgerungspraxis nachweisen. Die Verwaltungspraxis richtet sich also nach der politischen Befindlichkeit des Stimmvolkes.

Die Zulassung zum Arbeitsmarkt ist in allen Kantonen praktisch einheitlich geregelt, in allen anderen Bereichen der Migrationspolitik lassen sich teils grosse Unterschiede feststellen. Die EKM bezeichnet eine Harmonisierung der kantonalen Praktiken als wünschenswert, denn die Ungleichbehandlung ist vor allem in jenen Fällen stossend, wo für eine Person sehr wichtige Entscheide gefällt werden, etwa beim Familiennachzug oder bei der Einbürgerung oder bei der Anerkennung als Härtefall.

Die EKM wird nun die Erkenntnisse der Studie in das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Ausländergesetzes einfliessen lassen. Zudem ist eine Tagung mit Kantonsvertretern geplant, welche grosses Interesses an einem solchen Austausch zeigen.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössische Migrationskommission
http://www.ekm.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-42769.html