Risikoausgleich soll weiter verfeinert werden

Bern, 09.12.2011 - Der Bundesrat präzisiert seine Vorstellungen, wie der Risikoausgleich unter den Krankenversicherern weiter verfeinert werden soll. Demnach soll mittelfristig auch der Medikamentenbedarf der Versicherten mit einbezogen werden. Damit kann einerseits die Jagd nach so genannten guten Risiken eingedämmt und andererseits für die Krankenkassen der Anreiz für innovative Angebote zur Förderung der integrierten Versorgung vergrössert werden.

In einem Bericht schlägt der Bundesrat vor, den Risikoausgleich mit einem Faktor zu ergänzen, der den Medikamentenbedarf der Versicherten mit einbezieht. Die so genannten pharmazeutischen Kostengruppen geben Aufschluss über bestehende Erkrankungen der Versicherten und damit auch über die zu erwartenden Krankheitskosten. Dieser neue Morbiditätsfaktor soll die Regelung ergänzen, die ab nächstem Jahr beim Risikoausgleich auch die Dauer eines Spitalaufenthalts oder in einem Pflegheim mitberücksichtigt. Mit dem Einbezug des Medikamentenbedarfs sollen Aussagekraft und Wirkung des Risikoausgleichs nochmals um rund fünfzig Prozent verbessert werden.

Bis zur Einführung pharmazeutischer Kostengruppen dürfte es jedoch bis zu sechs Jahren dauern, da die Versicherer in diesem Bereich heute nur über unvollständige Daten verfügen. Deshalb schlägt der Bundesrat eine Übergangslösung vor, mit der die Medikamentenkosten pro Versicherten mitberücksichtigt werden können, und die deutlich früher – in zwei, drei Jahren – in Kraft treten könnte. So würden innert nützlicher Frist die Anreize für die Versicherer erhöht, zur Förderung der integrierten Versorgung innovative Angebote zu entwickeln und anzubieten.

Die heutige Regelung, die beim Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen lediglich Alter und Geschlecht der Versicherten berücksichtigt, führte in der Vergangenheit zu einer unerwünschten Risikoselektion, einem Konkurrenzkampf um meist gesunde Versicherte. Der ab nächstem Jahre berücksichtigte Einbezug eines Spital- oder Pflegeheimaufenthalts im Vorjahr wird den Risikoausgleich bereits wesentlich verbessern.

Im Rahmen der Managed-Care-Vorlage votierten die eidgenössischen Räte im September dieses Jahres für eine zusätzliche Verfeinerung des Risikoausgleichs. Damit wird der Anreiz zur Risikoselektion nochmals merklich verringert, so dass sich stattdessen ein Engagement in die integrierte Versorgung lohnt. Im vorliegenden Bericht legt der Bundesrat nun dar, wie die Verfeinerung realisiert werden kann und beantwortet damit gleichzeitig ein entsprechendes Postulat der ständerätlichen Gesundheitskommission (07.3769).


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