Fernmeldewesen: Der Bundesrat passt die Leistungen der Grundversorgung an

Bern, 09.12.2011 - Der Bundesrat hat die im Rahmen der Grundversorgung gewährleistete Übertragungsrate für das Herunterladen von Daten aus dem Internet erhöht und gleichzeitig die Preisobergrenze für diese Leistung herabgesetzt. Ausserdem hat er den Schutz jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer vor telefonischen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessert. Diese Änderungen der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) treten am 1. März 2012 in Kraft.

Der Bundesrat hat beschlossen, die minimale Übertragungsrate vom Netz zum Nutzer ab 1. März 2012 von 600 auf 1000 Kbit/s zu erhöhen. Gleichzeitig hat er die Preisobergrenze für einen Anschluss mit einer solchen Datenrate von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) gesenkt. Als Grundversorgungskonzessionärin muss die Swisscom seit dem 1. Januar 2008 einen Internetanschluss anbieten, der eine Übertragungsrate von 600 Kbit/s vom Netz zum Nutzer ("Downstream" oder "Download") und von 100 Kbit/s vom Nutzer zum Netz ("Upstream" oder "Upload") gewährleistet.

In Bezug auf die Übertragungsgeschwindigkeit schliesst die Schweiz damit zu Finnland auf, dem einzigen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der einen vergleichbaren Breitbandanschluss in die Grundversorgung aufgenommen hat. Der Bundesrat wird die Entwicklung des Breitbandinternets in unserem Land weiterhin aufmerksam verfolgen. Bei Bedarf wird er eine weitere Anpassung der Grundversorgungsleistungen vor Ablauf der derzeitigen Konzession am 31. Dezember 2017 vornehmen.  

Besserer Schutz für jugendliche Mobiltelefonnutzer

Bereits heute müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang zu Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten sperren, wenn sie erfahren, dass die Nutzerin oder der Nutzer unter 16 Jahre alt ist. Die betroffenen Dienste werden namentlich über die Nummern erbracht, die mit 0906 oder – bei SMS- und MMS-Diensten – mit 6 beginnen. Ab 1. März 2012 müssen sich die Mobiltelefonie-Anbieterinnen beim Vertragsabschluss oder Verkauf eines Gerätes aktiv nach dem Alter des Hauptnutzers erkundigen.

Der Bundesrat setzt damit eine der Massnahmen um, die er in seinem Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt vom 17. September 2010 befürwortet hat.


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