Neue Reservevorschriften für die Krankenversicherer

Bern, 08.12.2011 - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die neuen Reservebestimmungen erlassen, die für die Krankenversicherer ab dem kommenden Jahr gelten.

Im vergangenen Juni hat der Bundesrat die Grundzüge einer neuen risikobasierten Berechnung der Mindesthöhe der Reserven der Krankenversicherer verabschiedet. Mit der Einführung der risikobasierten Reserven werden die Mängel der geltenden Reservevorschriften behoben und die Sicherheit und Transparenz in der sozialen Krankenversicherung erhöht. Die Berechnungsmethode orientiert sich am Swiss Solvency Test der Eidg. Finanzmarktaufsicht, der bereits heute für die privaten Versicherungsgesellschaften massgeblich ist. Die neue Verordnung des EDI über die Reserven in der sozialen Krankenversicherung (ResV-EDI) regelt die Einzelheiten der neuen Berechnung.

Die neue Verordnung enthält Bewertungsgrundsätze für die Aktiven und für die Verpflichtungen der Krankenversicherer. Zudem sind die Risiken und Szenarien aufgeführt, die im Rahmen eines Solvenztests zu berücksichtigen sind, und es wird festgelegt, wie deren Ergebnisse aggregiert werden sollen. Ferner regelt die Verordnung die Berichterstattung an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde der Krankenversicherer. Das BAG hat ein elektronisches Formular entwickelt, das für die Berechnungen verbindlich ist.


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