Schweiz bedauert Ausweisung aus Ostjerusalem

Bern, 07.12.2011 - Ein palästinensischer Abgeordneter ist am 6. Dezember aus Ostjerusalem nach Ramallah abgeschoben worden. Die Schweiz bedauert diesen Bruch der Genfer Konventionen.

Die Schweiz bedauert den Entscheid der israelischen Regierung, Ahmed Attoun am 6. Dezember 2011 aus Jerusalem nach Ramallah abzuschieben. Sie erinnert daran, dass Ostjerusalem Teil des besetzten palästinensischen Gebietes ist und dass Israel gemäss Artikel 49 der vierten Genfer Konvention keine Umsiedlungen oder Deportationen vornehmen darf. 

Die Schweiz appelliert an die israelischen Behörden, das Völkerrecht einzuhalten und diesen Abschiebungsbefehl sowie die Abschiebungsbefehle für andere palästinensische Bewohner Ostjerusalems rückgängig zu machen. 

Ahmed Attoun wurde 2006 in den palästinensischen Legislativrat gewählt. Da ihm die Abschiebung drohte, flüchtete er mit zwei anderen palästinensischen Parlamentariern in das Büro des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Jerusalem, wo er vom 1. Juli 2010 bis zu seiner Verhaftung am 26. September 2011 lebte. Die beiden anderen Parlamentarier befinden sich immer noch in den Räumlichkeiten des IKRK in Jerusalem.

Die Schweiz verurteilt Verstösse aller Konfliktparteien gegen das humanitäre Völkerrecht. Deshalb verurteilt sie auch den Raketen- und Mörserbeschuss der israelischen Zivilbevölkerung durch die palästinensischen Milizen in Gaza.


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