Entsorgungsgebühr wird ab 2012 für alle Batterien im Voraus erhoben

Bern, 07.12.2011 - Die separate Sammlung und Verwertung von Batterien ist kostenintensiv. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in Zukunft für sämtliche Batterietypen über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Bisher unterlagen nur Haushaltsbatterien dieser Regelung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Verordnung in diesem Sinn angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

Batterien enthalten Schadstoffe, aber auch wertvolle Metalle. Diese werden umweltgerecht entsorgt beziehungsweise zurückgewonnen. Zur Finanzierung dieses Recycling-Vorgangs wird auf Batterien eine Entsorgungsgebühr erhoben. Ab dem 1. Januar 2012 wird sie für alle Batterietypen im Voraus in Rechnung gestellt. Das UVEK hat die Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien in diesem Sinn angepasst. Bisher musste die Gebühr nur für Batterien bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm bereits beim Kauf bezahlt werden. Bei den schwereren Batterien fielen die Kosten erst bei der Entsorgung an.

Ziel der Änderung der Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien ist es, die Rücklaufquote und Verwertungsrate von Batterien weiter zu steigern. Mit der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) werden die Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung von Batterien gedeckt. Zudem wird sie für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Steigerung der Rücklaufrate von Batterien verwendet.

Regelung berücksichtigt unterschiedliche Kosten

Die vorgezogene Entsorgungsgebühr ist in der bestehenden Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung fest gelegt. Unterschieden wird - analog zur EU-Gesetzgebung - zwischen Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien. Die unterschiedlich hohen Verwertungskosten dieser Batterien werden in der Höhe der Gebühr berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Kosten, die bei der Sammlung und Verwertung anfallen. Allfällige Gewinne (durch die Zurückgewinnung von Metallen, wie z,B. Zink, Blei und Ferromangan) fliessen in die Berechnung der Höhe der Gebühr ein.

Die Gebührentarife für die einzelnen Batterietypen werden auf der Homepage der Interessenorganisation Batterieentsorgung INOBAT, der privaten Organisation, welche die VEG-Gelder für Batterien verwaltet, publiziert.

Verordnung sieht Ausnahme der Gebührenbelastung vor

Eine Ausnahme sieht die Verordnung für den Fall vor, dass im Rahmen einer Branchenlösung gewährleistet ist, dass Batterien umweltverträglich verwertet sowie Schadstoffe entsorgt werden und die gesamten Entsorgungskosten vollständig gedeckt sind. In diesem Fall können Batterien von der obligatorischen Gebührenbelastung befreit werden.


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