Flugplatz Lugano: Operationelle Übergangsmassnahmen für Anflüge bei Nacht aufgehoben

Bern, 05.12.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die seit Herbst 2009 geltenden Einschränkungen für Nachtanflüge auf den Flugplatz Lugano aufgehoben. Mit der Inbetriebnahme von zusätzlichen optischen Hilfen für den Flugbetrieb sind die Übergangsmassnahmen nicht mehr notwendig.

Um einen optimalen Flugbetrieb zu gewährleisten und die Sicherheit zu verstärken, hat der Flugplatz Lugano ein Optimierungsprojekt umgesetzt. Dieses beinhaltet die Beleuchtung von Geländehindernissen sowie die Installation einer Leit- und Anflugbefeuerung auf die Nordpiste (Piste 19). Zweck dieser Installationen ist es, den Besatzungen beim Anflug während der Nacht die Orientierung zu erleichtern und die visuellen Referenzen bei Dunkelheit zu verbessern. Die umfangreichen Arbeiten sind in der Zwischenzeit abgeschlossen und das BAZL hat mittels Kontrollflügen festgestellt, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren und für den Flugbetrieb freigegeben werden können.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um die Übergangsregelung aufzuheben, die das BAZL im Interesse der Sicherheit im Oktober 2009 verfügt hatte. Diese Regelung besagte, dass Anflüge nach Lugano nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn nachts unterhalb von 3000 Fuss (ca. 900 Meter über Meer) keine Wolken mehr vorhanden sind. Ziel der Massnahme war es, zu vermeiden, dass die Besatzungen beim Anflug auf Piste 19 bei einem allfälligen plötzlichen Sichtverlust die Orientierung verlieren, was zu unakzeptablen Risiken für das anfliegende Flugzeug hätte führen können. Die neue Leit- und Anflugbeleuchtung ermöglicht es den Flugzeugen, bei einer Wolkenuntergrenze von 2600 Fuss (ca. 800 Meter über Meer) und einer Mindestsicht von 5 Kilometern zu landen, so wie dies bereits vor den im Oktober 2009 erlassenen Einschränkungen der Fall war.


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