Fall von Newcastle Krankheit auf einem Legehennen-Betrieb im Kanton Neuenburg

Bern, 02.12.2011 - Der Verdacht auf Newcastle Krankheit auf einem Legehennen-Betrieb in Marin im Kanton Neuenburg hat sich bestätigt. Newcastle ist eine hochansteckende Virus-Erkrankung, die verschiedene Vogelarten betrifft. Auf dem betroffenen Betrieb sind ca. 5‘000 Tiere. Sie werden getötet, wie es die Tierseuchenverordnung vorschreibt. Für Konsumenten und Konsumentinnen besteht keinerlei Gefahr.

Der aktuelle Fall bestätigt, dass eine Krankheit, die in der Schweiz seit Jahren nicht mehr vorgekommen ist, jederzeit wieder auftreten kann - trotz aller Präventionsmassnahmen und aufwändiger Überwachungsprogrammen. Die Schweizer Geflügelpopulation war seit 1998 frei von Newcastle und die Schweiz galt als amtlich anerkannt Newcastle-frei.

Newcastle  ist eine virale Krankheit, die Ansteckung geschieht über die Luft oder den direkten Kontakt. Sie kann sich auch indirekt ausbreiten, z.B. über Personen, Pouletfleisch oder Eierkartons.

Es sind alle notwendigen Massnahmen getroffen worden, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern: die Tötung sämtlicher Tiere auf dem betroffenen Betrieb sowie die Schaffung einer Schutzzone um den Betrieb.

Keine Gefahr für Konsumenten und Konsumentinnen

Geflügelfleisch und Eier können bedenkenlos konsumiert werden. In seltenen Fällen können sich Personen, die direkten Kontakt zu kranken Tieren haben, anstecken. Meistens ist eine Bindehautentzündung die Folge.


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