Schweiz und EU starten Verhandlungen über Inlandflüge

Bern, 25.11.2011 - Die Schweiz und die EU haben heute in Brüssel Verhandlungen über Inlandflüge aufgenommen. Das so genannte Kabotage-Recht würde es Schweizer Fluggesellschaften ermöglichen, Flüge innerhalb eines einzelnen EU-Landes durchzuführen.

Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt seit 2002. Mit dem Abkommen haben die Schweizer Fluggesellschaften das Recht erhalten, von der Schweiz aus jeden Punkt in der EU anzufliegen und auch Verbindungen zwischen EU-Ländern anzubieten. Einzig Flüge innerhalb eines EU-Landes (zum Beispiel auf der Strecke Paris-Nizza) sind bis heute nicht möglich. Eine Klausel im Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die beiden Partner fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages Verhandlungen über die Inlandflüge (auch Kabotage genannt) aufnehmen können.

Die Schweiz brachte in der Folge bei der EU wiederholt das Anliegen nach Verhandlungen über die Kabotage vor. Im vergangenen Frühjahr erteilte der Verkehrsministerrat der EU-Kommission ein entsprechendes Mandat, und im Juni stattete der Bundesrat auch die Schweizer Delegation mit einem solchen aus. Eine auf Wunsch der EU durchgeführte Studie hatte zuvor gezeigt, dass vom Kabotage-Recht vor allem die Geschäftsfliegerei profitieren könnte.

Heute hat in Brüssel die erste Verhandlungsrunde über die Erweiterung des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU auf die Kabotage stattgefunden. Die beiden Delegationen einigten sich über die Verhandlungsmodalitäten und legten gegenseitig ihre Positionen dar. Die Verhandlungen sollen Anfang nächsten Jahres fortgesetzt werden.Weiter haben sich die Schweiz und die EU darauf geeinigt, eine Reihe neuer technischer Verordnungen in das Luftverkehrsabkommen zu integrieren. Es handelt sich unter anderem um Verordnungen über die Flugsicherheit und den Schutz vor kriminellen Übergriffen auf den Luftverkehr.


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