Rabatte für Fahrzeuge mit Partikelfilter und Anpassung der LSVA an die Teuerung

Bern, 23.11.2011 - Lastwagen der Emissionsklassen Euro II und Euro III mit Partikelfiltersystem erhalten ab 1. Januar 2012 eine Ermässigung von 10 Prozent auf der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet. Zudem will er mit der EU über die Einführung eines 10-prozentigen Rabatts für Euro VI-Fahrzeuge verhandeln. Die im Grundsatz bereits beschlossene Anpassung der LSVA an die Teuerung soll gleichzeitig mit dem zusätzlichen Rabatt für Euro VI-Fahrzeuge in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 der Fall sein.

Der Bundesrat hat beschlossen, für Lastwagen der Emissionsklassen Euro II und Euro III mit Partikelfiltersystem per Anfang 2012 eine Ermässigung von 10 Prozent auf der LSVA einzuführen. Sie gilt auch für leichte Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO 2 und EURO 3, die LSVA-pflichtige Anhänger ziehen. Diese Massnahme ist Teil des Aktionsplans, mit dem der Bundesrat die Feinstaubbelastung reduzieren will. Sie wurde im Frühsommer bereits vom Gemischten Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen verabschiedet. Um in den Genuss des Rabattes zu kommen, müssen die betroffenen Fahrzeuge mindestens den Partikelgrenzwert von Euro-IV-Fahrzeugen erreichen.

Konkret gelten ab 1.1.2012 folgende Tarife:
2,76 Rappen je Tonnenkilometer (Normaltarif 3,07) für mit Partikelfiltersystem nachgerüstete Fahrzeuge der Abgabekategorie 1 (EURO II, EURO 2);
2,39 Rappen je Tonnenkilometer (Normaltarif 2,66) für mit Partikelfiltersystem nachgerüstete Fahrzeuge der Abgabekategorie 2 (EURO III, EURO 3). 


Zudem hat der Bundesrat beschlossen, auch einen Rabatt von 10 Prozent für Euro-VI-Fahrzeuge anzustreben. Die Schweizer Delegation im Gemischten Landverkehrsausschuss soll mit der EU möglichst rasch entsprechende Verhandlungen abschliessen. Der neue Rabatt soll vorerst bis Ende 2014 gelten; für die Zeit danach wird der Bundesrat zu gegebener Zeit eine Neubeurteilung vornehmen. Der zusätzliche Rabatt für Euro-VI-Lastwagen soll einerseits ebenfalls den Kampf gegen die Feinstaubbelastung unterstützen. Andererseits soll er im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die Frankenstärke das Transportgewerbe entlasten.

Erst wenn der neue Rabatt für Euro-VI-Lastwagen in Kraft tritt, soll die LSVA wie seit längerem geplant an die Teuerung angepasst werden. Ziel des Bundesrats ist es, diese zusätzlichen Anpassungen im zweiten Quartal 2012 in Kraft zu setzen. Der Bundesrat hatte im Juni 2010 den Grundsatzentscheid gefällt, die LSVA der Teuerung anzupassen. Dabei handelt es sich um die erste teuerungsbedingte Anpassung seit Inkrafttreten der LSVA im Jahr 2001. Verrechnet werden soll eine Teuerungsrate von 0,97 Prozent. Der Wert basiert auf der Entwicklung des Konsumentenpreisindexes zwischen April 2009 und März 2011, so wie dies in Artikel 42 des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen ist. Das bedeutet eine Tariferhöhung von höchstens 3 Franken für einen 40-Tonnen-Lastwagen auf einer Referenzstrecke von 300 Kilometern. Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) erfährt keine Anpassung.
 
Konkret wird die teuerungsbedingte Anpassung zu folgenden Änderungen führen:
Abgabekategorie 1/Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO 0, I, II: 3,10 Rappen je Tonnenkilometer (bisher 3,07);
Abgabekategorie 2/Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO III: 2,69 Rappen je Tonnenkilometer (bisher 2,66);
Abgabekategorie 3/Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO IV, V, VI: 2,28 Rappen je Tonnenkilometer (bisher 2,26).


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