Bundesrat schickt Ausländer- und Integrationsgesetz in die Vernehmlassung

Bern, 23.11.2011 - Der Bundesrat möchte das Integrationsrecht für alle verbindlicher und gegenseitiger gestalten. Er hat eine entsprechende Vernehmlassung zur Teilrevision des Ausländergesetzes sowie von fünf Gesetzen in Bundeszuständigkeit eröffnet. Die geplanten Anpassungen bilden einen grundlegenden Teil des vom Bundesrat verabschiedeten Integrationsplans. Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung auf gemeinsame Ziele ausrichten und die finanziellen Mittel um bis zu 40 Millionen Franken erhöhen. Der Integrationsdialog mit allen wichtigen Partnern soll intensiviert werden.

Mit der Teilrevision des Ausländergesetzes und fünf Spezialgesetzen sowie der Verstärkung der spezifischen Integrationsförderung präsentiert der Bundesrat eine ausbalancierte Vorlage, welche sich auf gemeinsame Vorarbeiten mit den Kantonen und Gemeinden stützt.

Sprache lernen als Voraussetzung zum Familiennachzug - klare Integrationskriterien
Künftig soll die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder der Nachweis von Kenntnissen in einer Landessprache vorausgesetzt werden, damit Familienangehörige aus Drittstaaten in die Schweiz nachgezogen werden können. Dies soll für Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern wie auch von Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung aus Drittstaaten gelten. Der Gesetzesentwurf klärt auch die Kriterien, nach welchen die Behörden die Integration beurteilen. Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung wird künftig nur dann erteilt, wenn diese Kriterien erfüllt sind.

Zwingende Integrationsvereinbarungen - Beitrag der Arbeitgeber zur Integration
Im Ausländergesetz, das gemäss Vorschlag des Bundesrates in Ausländer- und Integrationsgesetz umbenannt werden soll, wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt. Als neues Element soll neuzuziehenden Personen mit Erstinformationen frühzeitig eine Orientierungshilfe gegeben werden. Möglichst früh sollen aber auch Integrationsdefizite erkannt und neu Zugezogene geeigneten Integrationsangeboten zugeführt werden. Deshalb wird auch der Einsatz des Instruments der Integrationsvereinbarungen im Vorentwurf geklärt und soll künftig in Fällen, bei denen sich grosse Integrationsrisiken abzeichnen, zwingend anzuwenden sein. Integrationsvereinbarungen sollen als Anreize, aber auch als Verpflichtung dazu dienen, beispielsweise Sprachkenntnisse zu erwerben. Der Vorentwurf sieht vor, dass auch die Arbeitgebenden einen Beitrag zur Integration ihrer ausländischen Arbeitnehmenden und derer Familienangehörigen leisten.

Integrationsförderung in den bestehenden Strukturen stärken
Integration findet in den bestehenden Strukturen der Schule, der Berufsbildung, am Arbeitsplatz oder in den Quartieren statt. Deshalb soll der Integrationsauftrag auch in den wichtigsten Gesetzen dieser Regelstrukturen, die sich in Bundeszuständigkeit befinden, angepasst werden. Anpassungen sind vorgesehen im Berufsbildungs-, im Arbeitslosenversicherungsgesetz, im Invalidenversicherungsgesetz, im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und im Raumplanungsgesetz. Beispielsweise durch klare Information, durch die Anerkennung von Bildungsleistungen oder durch Quartierprojekte in Gebieten mit hohen Ausländeranteilen sollen gezielte Massnahmen ergriffen werden. Von Bedeutung ist auch die geplante Verbesserung der Zusammenarbeit unter den Behörden, mit dem Ziel die Fördermassnahmen verbindlich zu gestalten.

Gemeinsame Strategie von Bundesrat und Kantonsregierungen
Der Bundesrat sowie die Plenarversammlung aller Kantonsregierungen haben sich ausserdem auf die Ziele der zusätzlichen Integrationsangebote geeinigt, welche diejenigen in den bestehenden Strukturen ergänzen. Bund und Kantone finanzieren die Fördermassnahmen gemeinsam und erhöhen dabei die Mittel ab 2014 auf insgesamt rund 110 Millionen Franken pro Jahr.

Mit den vorgeschlagenen rechtlichen und programmatischen Massnahmen werden sowohl die Integrationserfordernisse, welche Ausländerinnen und Ausländer zu erfüllen haben, als auch die Massnahmen zur Integrationsförderung, welche in allen Kantonen angeboten werden, in der ganzen Schweiz verbindlich gestaltet.


Adresse für Rückfragen

Adrian Gerber, Abteilungschef Integration, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 94 97



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