Kommission zur Verhütung von Folter: Bericht zum Zentralgefängnis in Freiburg

Bern, 15.11.2011 - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat heute ihren Bericht zum Besuch des Zentralgefängnisses in Freiburg vom 31. März und 1. April 2011 veröffentlicht. Darin zeigt sich die Kommission besorgt darüber, dass Frauen und Minderjährige in Sektoren untergebracht sind, die vom Rest der Anstalt isoliert sind. Sie legt den Behörden deshalb nahe, beide Sektoren innert kurzer Frist zu schliessen. Ausserdem empfiehlt sie eine bauliche Anpassung des Spazierhofes, damit dieser für eine längere Haftdauer angemessener ist.

«Die Situation der Frauen und der Minderjährigen ist besonders beunruhigend. Denn aufgrund ihrer geringen Anzahl ist es zurzeit nicht möglich, beiden Gruppen geeignete Haftbedingungen zu bieten», betont Jean-Pierre Restellini, Präsident der NKVF und Delegationschef für den Besuch in Freiburg. Die von der Delegation angetroffenen Insassinnen seien sehr isoliert, was dem für sie eigentlich geltenden Haftregime auf keinen Fall entspreche. Die Lage sei insbesondere in Bezug auf die Minderjährigen beunruhigend, die zwingend soziale Kontakte, Beschäftigungsmöglichkeiten und viel lockerere Haftbedingungen als die Erwachsenen bräuchten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission dem Staatsrat, die beiden Sektoren innert kurzer Frist zu schliessen.

Spazierhof soll mittelfristig mehr Platz bieten
Beim Besuch hat die Kommission ausserdem festgestellt, dass die Grösse und Ausgestaltung des Spazierhofs der Anstalt, in dem sich sowohl Personen in Untersuchungshaft als auch Personen im Strafvollzug befinden, nicht geeignet ist, insbesondere nicht für die Ausübung von Gruppensportarten. Die Kommission hat aber mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass mittelfristig ein neuer Sport- und Spazierplatz eingerichtet werden soll. Sie kann nur empfehlen, diese Arbeiten so bald wie möglich durchzuführen.

Beschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten
Schliesslich ist die Anzahl der verfügbaren Plätze in den Beschäftigungswerkstätten zurzeit noch sehr beschränkt. Aber auch diesbezüglich hat die Kommission mit Zufriedenheit festgestellt, dass entsprechende Massnahmen getroffen wurden, welche die Verdoppelung der Aufnahmekapazitäten innerhalb eines Jahres ermöglichen. Die Kommission weist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) hin, wonach Insassen im Strafvollzug mindestens acht Stunden ausserhalb der Zelle verbringen sollten.

Systematisches Verbot jeglichen Körperkontakts nicht gerechtfertigt
Weiter empfiehlt die Kommission mit den dafür zuständigen richterlichen Behörden das systematische Verbot jeglichen Körperkontakts für Untersuchungshäftlinge während der ordentlichen Besuche zu überdenken. Die undifferenzierte Umsetzung dieses Verbots für alle Untersuchungshäftlinge ist selbst aus Sicherheitsgründen nicht zu rechtfertigen.

Unabhängige Kommission
Die NKVF ist eine von den Behörden unabhängige Kommission. Sie setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Recht, Polizei und Strafvollzug zusammen. In Anwendung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO ist die NKVF seit ihrer Einsetzung im Jahr 2009 damit beauftragt, die Einrichtungen des Freiheitsentzugs in der Schweiz zu prüfen, damit die Grundrechte von Personen im Freiheitsentzug gewahrt werden.


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Sandra Imhof, Leiterin NKVF-Sekretariat, Tel. +41 31 325 16 20 oder info@nkvf.admin.ch



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