Zwei weitere Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln

Bern, 24.03.2006 - Das Virus H5 wurde bei einer Reiherente in Büsingen (SH) und bei einer Tafelente im Bodensee zwischen der Insel Reichenau und dem Kanton Thurgau festgestellt. Damit erhöht sich die Zahl der Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz auf 26. In Geflügelhaltungen der Schweiz ist die Vogelgrippe nach wie vor nicht aufgetreten.

Die Schutz- und Überwachungszonen müssen nur im Kanton Thurgau leicht erweitert werden. Bei der intensivierten Wildvogel-Überwachung ist in den kommenden Tagen mit weiteren Vogelgrippe-Fällen zu rechnen.


In den Schutz- und Überwachungszonen steht das Hausgeflügel unter Quarantäne und wird intensiv überwacht. Die Betriebe sind aufgerufen, ihr Geflügel mit konsequent umgesetzten Hygienemassnahmen zu schützen. Entsprechende Empfehlungen für Geflügelhalter sind auf der Website des BVET unter www.bvet.admin.ch zu finden.


Für die Bevölkerung stellt die Vogelgrippe keine direkte Gefahr dar. Spaziergänge am See oder in der Natur können ohne weiteres gemacht werden. Als einzige Schutzmassnahme sollte man keine toten oder kranken Vögel mit blossen Händen berühren; den Fund jedoch dem Kantonstierarzt melden. Verhaltensempfehlungen sind auf den Websites des BVET und des BAG (www.bag.admin.ch) einsehbar.


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