Bundesrat setzt neues Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2002 in Kraft

Bern, 28.09.2001 - Der Bundesrat hat das Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) vom 15. Dezember 2000 auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Das Gesetz sieht u.a. die Schaffung des neuen Schweizerischen Heilmittelinstituts vor, das gleichzeitig seinen Betrieb aufnehmen wird. Es wird für die Zulassung und die Marktüberwachung von Medikamenten und Medizinprodukten sowie für die Bewilligungen und Kontrolle von Betrieben zuständig sein.

Aus dem Zusammenschluss der Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel entsteht eine neue öffentlich-rechtliche Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das künftige Bundesinstitut heisst Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut. Es wird zusammen mit den Kantonen den Vollzug des Heilmittelgesetzes überwachen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat weitere Beschlüsse gefasst, die für die betriebswirtschaftliche und organisatorische Gründung des Instituts notwendig sind. Dazu gehören die Organisationsverordnung für das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts und der Leistungsauftrag des Bundesrats an das Schweizerische Heilmittelinstitut.

Mit einem ersten Leistungsauftrag für vier Jahre setzt der Bundesrat die Rahmenbedingungen für das Institut. Es soll sich als anerkanntes nationales und internationales Institut zur Heilmittelkontrolle in der Schweiz etablieren und eine wirksame Heilmittelkontrolle sicherstellen. Im Leistungsauftrag ist der Aufwand von 49 Mio Franken pro Jahr bestimmt. Die Abgeltungen des Bundes sowie der Gebührenfinanzierungsgrad sind im Leistungsauftrag vorgegeben. Der Beitrag des Bundes beläuft sich dabei auf 21 Mio. Franken pro Jahr für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Instituts.


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