Bundesrat bestellt ausserparlamentarische Gremien neu

Bern, 14.11.2011 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2011 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2012 bis 2015 vorgenommen. Gleichzeitig hat er die Zahl der ausserparlamentarischen Kommissionen reduziert.

Die Amtsperiode der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endet am 31. Dezember 2011. Für die Einsetzung und die Wahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen ist seit 1.1. 2009 ausschliesslich der Bundesrat zuständig; eine Einsetzung oder Wahl der Mitglieder durch ein Departement oder die Bundeskanzlei ist von Gesetzes wegen nicht mehr vorgesehen. Insgesamt hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. November 2011 über 1700 Mitglieder ausserparlamentarischer Gremien gewählt. Bei einzelnen dieser Gremien ist das Wahlverfahren noch nicht gänzlich abgeschlossen; die Bereinigung durch den Bundesrat erfolgt bis Ende Jahr.

Das Verzeichnis der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, der Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes und der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts wurde aktualisiert.

Im Rahmen der erfolgten Gesamterneuerungswahlen werden erstmals die Interessenbindungen der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen offengelegt. Diese wurden in das Verzeichnis der ausserparlamentarischen Gremien aufgenommen und sind im Internet publiziert.

Der Bundesrat hat ausserdem die vom Gesetz geforderte Überprüfung der Aufgaben und der Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen vorgenommen. Die Zahl dieser Kommissionen konnte von 138 auf neu 119 (- 14 Prozent) reduziert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Bundesrat auch die Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.


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