Neue Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

Bern, 09.11.2011 - Eine Verbesserung der Kooperationsmechanismen zwischen Bund und Kantonen, interkantonale Stützpunkte mit der notwendigen Ausrüstung und eine Überprüfung des Dienstpflichtsystems – dies sind wesentliche Eckpfeiler des Berichts zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ des Bundesrates. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Urner Regierungsrates Josef Dittli hat die Strategie verfasst und zeigt darin auf, wie das Verbundsystem Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz an die neuen Herausforderungen anzupassen sind. Der Bundesrat hat den Bericht in eine Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verbänden geschickt.

Der Bevölkerungsschutz ist das sicherheitspolitische Instrument der Schweiz, das primär für die Bewältigung von Katastrophen zuständig ist. Die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen sind zwar mehrheitlich positiv, dennoch muss der Bevölkerungsschutz für die Zukunft weiterentwickelt und angepasst werden. Er ist noch konsequenter auf die Bewältigung von natur- und technikbedingten Katastrophen und Notlagen auszurichten, weil solche Ereignisse in Zukunft auch die Schweiz häufiger und stärker betreffen könnten. Darum muss die Aufgabenteilung zwischen den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes überprüft und nötigenfalls angepasst, die Leistungs- und Durchhaltefähigkeit geklärt sowie Bestandes-, Infrastruktur- und Materialfragen angegangen werden, insbesondere beim Zivilschutz, einer der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Kantonen sowie der Partnerorganisationen hat unter der Leitung von Regierungsrat Josef Dittli zu diesem Zweck einen Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ verfasst.

Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben (Elektrizität, Wasser- und Gasversorgung und -entsorgung, Verkehr, Kommunikationsinfrastruktur) und Zivilschutz. Dieses Verbundsystem funktioniert grundsätzlich gut. Vieles hat sich bewährt und soll deshalb beibehalten werden, so z.B. die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone und die Zusammenarbeit mit der Armee. Gleichzeitig besteht aber auch Handlungsbedarf, um das System weiter zu verbessern. In enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen soll das Verbundsystem deshalb weiterentwickelt und angepasst werden. Neue Elemente sind

  • eine stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Partnerorganisationen auf gesamtschweizerischer Ebene durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS).
  • die Bezeichnung von klaren Ansprechstellen - im Sinne von zentralen „Eingangs- und Ausgangstoren" - auf Stufe Bund und Kantone für den Alltag und die Ereignisbewältigung sowie eine generelle Überprüfung der Zusammenarbeitsmechanismen und -plattformen auf Stufe Bund und Kantone.
  • eine Überprüfung des Dienstpflichtsystems: Das heutige System verursacht im Bevölkerungsschutz verschiedene Probleme: Es können teilweise zu wenige für die Aufgaben qualifizierte Personen rekrutiert werden (v.a. im Zivilschutz), und die Regelung der Dienstpflicht und Entschädigung bei den milizbasierten Partnerorganisationen ist teilweise ungleich. Es soll deshalb eine Studiengruppe eingesetzt werden, die prüft, ob und wie diese Nachteile behoben werden könnten. Das Milizsystem wird damit nicht in Frage gestellt, ebensowenig die Priorität der Militärdienstpflicht.

Zivilschutz
Der Zivilschutz ist eine der fünf Partnerorganisationen im Verbundsystem Bevölkerungs-schutz. Ursprünglich auf den bewaffneten Konflikt ausgerichtet, ist der Zivilschutz seit der letzten Reform (2001) auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen fokussiert. Um die ihm zugedachte Rolle spielen zu können, muss der Zivilschutz noch effizienter und wirksamer organisiert und ausgerüstet werden. Gewiss Elemente beim Zivilschutz haben sich bewährt und sollen deshalb beibehalten werden, so z.B. die föderalistische Organisation, die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone und die Werterhaltung der bestehenden Schutzbauten. Neue Elemente sind

  • die Überprüfung des Dienstpflichtsystems: Der Zivilschutz hat einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Schutzdienstleistenden, bisher können aber nur militärdienstuntaugliche Personen rekrutiert werden. Die geplante Studiengruppe zum Dienstpflichtsystem soll prüfen, ob und wie dieser Nachteil behoben werden kann.
  • die Überprüfung und Anpassung der aktuellen Bestände: Angesichts der Bedrohungslage und der realen Bedürfnisse des Zivilschutzes sind die heutigen Bestände insgesamt zu hoch. Sie sollen reduziert werden, insbesondere soll die Reserve abgeschafft werden.
  • die Schaffung von interkantonalen Stützpunkten: Jeder Kanton muss über genügend Mittel für die Basisleistungen des Zivilschutzes verfügen. Spezialisierte personelle und materielle Mittel sollen neu aber in interkantonalen Stützpunkten zusammengelegt werden. Diese Stützpunkte sollen so ausgerüstet werden, dass sie nicht die Mittel der Armee duplizieren. Die Armee bleibt auf Stufe Bund das Reservemittel, um die Kantone bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen subsidiär zu unterstützen.
  • die Verbesserung der Interoperabilität: Um interkantonal eingesetzt werden zu können, muss der Zivilschutz Interoperabilitätskriterien erfüllen. Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen solche Kriterien erarbeiten, insbesondere für Teilbereiche der Führung, der Ausbildung und des Materials.

Verabschiedung im Frühjahr 2012
Der Bericht geht nun bis am 20. Februar 2012 in eine Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verbänden. Der Bundesrat wird den bereinigten Entwurf voraussichtlich im Frühjahr 2012 zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschieden.


Adresse für Rückfragen

Silvia Steidle
VBS Sprecherin
031 324 50 86

Josef Dittli
Regierungsrat des Kantons Uri
Leiter des Projekts „Strategie Bevölkerungs- und Zivilschutz 2015+“
079 567 73 11



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

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