Bundesrat überweist Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation ans Parlament

Bern, 09.11.2011 - Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Mit der Totalrevision des FIFG sollen zeitgemässe Anforderungen an die Forschungsförderung des Bundes erfüllt werden. In einem immer stärker international geprägten Umfeld soll dadurch der schweizerische Forschungsplatz sein hohes Qualitätsniveau bewahren. Das FIFG bleibt ein einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz und schafft, mit Ausnahme der möglichen Unterstützung zur Errichtung eines nationalen Innovationsparks, keine neuen Subventionstatbestände.

Die bisherige tiefe Regulierungsdichte soll beibehalten werden. Das geltende FIFG stellt ein einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz dar, das sich seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 1983 insgesamt bewährt hat und auch heutigen Prinzipien der Gesetzgebung zu genügen vermag. Der Charakter des FIFG als ein solides Rahmengesetz zur Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes soll bei der vorliegenden Totalrevision beibehalten werden. Die Positionierung gegenüber der internationalen Konkurrenz erhält jedoch ein grösseres Gewicht.

Abgesehen von einer allgemeinen gesetzestechnischen sowie redaktionellen Überarbeitung (Systematik, Neunummerierung, terminologische Vereinfachungen, Lesbarkeit) berücksichtigt die vorliegende Totalrevision insbesondere die folgenden Punkte: Die Präzisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten der im FIFG verankerten Förderorgane (Schweizerischer Nationalfonds, Kommission für Technologie und Innovation), die Klärung von Aufgaben und Verfahren im Bereich der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit, verschiedene Klärungen und Präzisierungen bezüglich der Ressortforschung des Bundes und die Vereinfachung und erhöhte Effizienz der Planungsverfahren.

Neu legt das FIFG schliesslich die gesetzliche Grundlage dafür, dass der Bund die Schaffung und den Betrieb eines nationalen, von interessierten Kreisen (Kantone, Regionen, Privatwirtschaft) zu errichtenden Innovationsparks unterstützen kann. Dabei lässt der entsprechende gewählte Passus auch die Realisierung eines nationalen Innovationsparks in Form eines Verbundes verschiedener Standorte und ihrer Träger zu.

Das aus dem Jahre 1983 stammende Forschungsgesetz  hat im Rahmen von zahlreichen Teilrevisionen Anpassungen und Ergänzungen erfahren und als Folge enthält das FIFG terminologische Ungenauigkeiten, sachliche Inkohärenzen, Wiederholungen und auch zwischenzeitlich klar überholte Regulierungen, beispielsweise im Bereich der Planung. Gestützt auf verschiedene parlamentarische Vorstösse und Anträge hat der Bundesrat deswegen mehrmals eine Totalrevision des FIFG in Aussicht gestellt und schliesslich in die aktuelle Legislaturplanung integriert.

Die am 28. Februar 2010 abgeschlossene Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf ergab eine breite Unterstützung für die Revisionsziele. Die neue Strukturierung und die meisten materiellen Änderungen wurden allgemein begrüsst. Am 1. September 2010 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, den Gesetzesentwurf anhand der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten.


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