Bahninfrastruktur: Bundesrat bestätigt Stossrichtung und passt Finanzierung an

Bern, 02.11.2011 - Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) zur Kenntnis genommen und die Stossrichtung im Hinblick auf die Botschaft ans Parlament bestätigt. Bei der Finanzierung hat er einige Anpassungen vorgenommen, so bei den Beiträgen des Bundes, der Kantone sowie der Pendlerinnen und Pendler.

Mit der FABI-Vorlage will der Bundesrat die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig sichern. FABI soll als Gegenentwurf zur VCS-Initiative "Für den öffentlichen Verkehr", die eine Verlagerung von Strassengeldern zur Schiene vorsieht, vors Volks kommen.

In der Vernehmlassung stiess FABI mehrheitlich auf grosse Zustimmung. Positiv beurteilt wurde namentlich die Finanzierung über einen Fonds, die Weiterführung der bisherigen Mittel und die Stossrichtung, beim Ausbau des Bahnnetzes den Schwerpunkt auf die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten statt auf eine weitere Verkürzung der Reisezeit zu setzen. Kritisiert wurde der unbefristete Einsatz von Mineralölsteuergeldern sowie der Umfang des Ausbauschrittes 2025, der nach Auffassung verschiedener Kreise grösser ausfallen soll. Indes blieben tragfähige Vorschläge zur Finanzierung einer Aufstockung aus.

In Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die Botschaft ans Parlament zu erstellen. Dabei sollen die bisherigen Mittel des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte (FinöV) in den künftigen unbefristeten Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) überführt werden: Die LSVA und das Mehrwertsteuerpromille unbefristet, die Mineralölsteuermittel befristet bis voraussichtlich 2030. Zur Gleichbehandlung von Strasse und Schiene soll unter anderem für den Strassenbereich eine Fondslösung geprüft werden.

Wie in der Vernehmlassung verschiedentlich gefordert, erhöht der Bundesrat überdies die Bundesmittel um 100 Mio. auf jährlich 2,3 Mrd. Franken. Zudem wird der Beitrag des Bundes regelmässig dem vollem Wirtschaftswachstum (BIP) angepasst. Dadurch steigen die jährlichen Zahlungen des Bundes deutlich. Der Bund wird damit ab 2025 jährlich 290 Mio. Franken mehr in den BIF einzahlen. Die weiteren zusätzlich benötigten Mittel für die Bahninfrastruktur kommen wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen aus einer Erhöhung des Trassenpreises um 100 Mio. Franken ab 2017. Dies in Ergänzung zur bereits beschlossenen Erhöhung um 200 Mio. Franken per 2013, mit der die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der Grenzkosten erreicht wird.

Bezüglich des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine Obergrenze statt eine Pauschalierung vor. Pendlerinnen und Pendler sollen künftig maximal 3000 Franken für Fahrkosten abziehen können. Die Ausgaben müssen belegt werden. Die Kantone bleiben bei der Gestaltung des Fahrkostenabzugs in ihren kantonalen Steuersystemen frei.

Änderungen gibt es auch bei der Kantonsbeteiligung: Auf Wunsch der Kantone wird ein neues System entwickelt, welches die Kantone unter dem Strich mit jährlich zusätzlich rund 200 Mio. Franken belastet.

Am Umfang von 3.5 Mrd. Franken und an den Projekten des Ausbauschrittes 2025 hält der Bundesrat fest. In der Vernehmlassung wurde ein Umfang von 5 bis 6 Mrd. Franken gefordert. Angesichts der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten verzichtet der Bundesrat aber auf eine Aufstockung. Mit der beschlossenen Finanzierung ist absehbar, dass für die nächsten Ausbauschritte nach Rückzahlung der Schulden des FinöV-Fonds jährlich bis zu 1,5 Mrd. für den Infrastrukturausbau zur Verfügung stehen werden.

Kantonsbeitrag

Das UVEK prüft, ob die Kantone anstelle des ursprünglich geplanten Beitrags an den BIF künftig neu die Finanzierung der sogenannten Publikumsanlagen in den Bahnhöfen übernehmen könnten (z.B. Perrons, Treppen und Rampen, Über- und Unterführungen). Die neue Regelung würde sowohl für Bahnhofsanlagen auf dem Netz der SBB als auch auf jenem der Privatbahnen gelten. Dadurch entstünde den Kantonen ein Mehraufwand und der Bund würde finanziell entlastet. Im Gegenzug würde der Bund die Privatbahn-Infrastruktur mit Ausnahme der Publikumsanlagen allein finanzieren. Insgesamt würden sich die Kantone dadurch künftig mit zusätzlich rund 200 Mio. Franken an der Bahninfrastrukturfinanzierung beteiligen. Die Ausgestaltung des Kantonsbeitrags wird in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Kantonen erarbeitet. Geprüft werden in diesem Rahmen auch alternative Vorschläge wie eine projektbezogene Finanzierung.

Das Anliegen der Kantone, vermehrt bei der Planung mitwirken zu können, wird ebenfalls in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe weiterverfolgt und anschliessend auf Gesetzesstufe verankert.
Fahrkostenabzug

Anstelle des in der Vernehmlassung geplanten pauschalen Abzugs von 800 Franken soll für Pendlerinnen und Pendler bei der direkten Bundessteuer künftig eine Abzugs-Obergrenze von 3000 Franken gelten. Sie können damit nachgewiesene Kosten bis zu diesem Beitrag bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Im öffentlichen Verkehr können somit die Kosten für  regionale Verbundabonnemente 2. Klasse vollständig abgezogen werden, der maximale Betrag entspricht annähernd den Kosten für ein GA 2. Klasse. Automobilisten können  Kosten in Abzug bringen, die in etwa einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometern entsprechen. Mit der neuen Regelung  können dem BIF rund 200 Mio. Franken zugeführt werden.
Bundesbeteiligung und Mineralölsteuer-Mittel

Der Bundesrat erhöht seine Ausgaben zulasten der Bundeskasse für die Bahninfrastruktur um 100 Mio. auf jährlich 2,3 Mrd. Franken. Zudem wird der Bundesbeitrag regelmässig dem vollem Wirtschaftswachstum angepasst. Der Bund wird damit ab 2025 jährlich 290 Mio. Franken mehr in den Bahninfrastrukturfonds einzahlen. Der Bund leistet noch einen weiteren Beitrag: Die Rückzahlung der Bevorschussung des FinöV-Fonds soll um zwei Jahre verschoben werden und im Jahr 2019 beginnen.

Die Mineralölsteuermittel von rund 310 Mio. Franken, die heute in den befristeten FinöV-Fonds fliessen („NEAT-Viertel“), sollen weiter in den BIF geleitet werden, jedoch befristet bis zum Ende der Rückzahlung der FinöV-Darlehen an den Bund. Dies wird voraussichtlich 2030 der Fall sein.


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