Krankenversicherung: Verordnungsänderungen für Versicherte in EU-/EFTA-Staaten

Bern, 02.11.2011 - Der Bundesrat hat in der Krankenversicherung Verordnungsänderungen verabschiedet, die für Versicherte gelten, die in EU-/EFTA-Staaten wohnen. Diese sehen unter anderem das Recht zur Wahl der Behandlung im Wohnsitzstaat oder der Schweiz vor. Neu erfolgt die Erstattungen von Kosten nicht mehr über Pauschalen, sondern es werden die effektiven Kosten berechnet. Zudem werden diese Versicherten nicht mehr in den Risikoausgleich zwischen den Versicherern miteinbezogen.

Die Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) stehen in Zusammenhang mit dem neuen europäischen Koordinationsrecht für die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Die Schweiz übernimmt dies mit der Aktualisierung des Anhangs II zum Freizügigkeitsabkommen, sobald es in Kraft tritt.

Die KVV enthält, einerseits Bestimmungen für Personen, die in der Schweiz versichert sind und in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und andererseits für Personen, die in einem EU-/EFTA-Staat versichert sind und sich in der Schweiz medizinisch behandeln lassen.

Die Revision der VORA hat zur Folge, dass alle Versicherten, die in der Schweiz versichert sind und im Ausland wohnen, nicht mehr in die massgebenden Versichertenbestände eines Versicherers im Risikoausgleich eingerechnet werden. Sie tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.


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