Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan in Kraft getreten

Bern, 27.10.2011 - Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Tadschikistan auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist am 26. Oktober 2011 in Kraft getreten. Bisher gab es kein DBA zwischen der Schweiz und Tadschikistan. Das neue DBA soll zur positiven Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.

Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung für die an der Quelle erhobenen Steuer auf Beträge, die am oder nach dem 1. Januar 2012 gezahlt oder gutgeschrieben werden, und für die übrigen Steuern auf Steuerjahre ab 2012.

Entsprechend der Schweizer Abkommenspolitik zur Zeit der Verhandlungen enthält das DBA mit Tadschikistan keine Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.


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