Frankenstärke: Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Bern, 19.10.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung per 1. Januar 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht sowie die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen. Im schwierigen Umfeld des starken Schweizer Frankens soll die verlängerte Bezugsdauer den Unternehmen zu einer grösseren Planungssicherheit verhelfen. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. Dezember 2013.

In den letzten Monaten hat sich der Schweizer Franken stark aufgewertet. Zudem haben sich die Aussichten für die internationale Konjunktur deutlich verschlechtert. Dies lässt für die Schweiz im Jahr 2012 eine markante Wachstumsverlangsamung und einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit erwarten. Die Arbeitslosigkeit dürfte auch 2013 auf höherem Niveau verharren. Um Arbeitslosigkeit möglichst zu verhindern und um den Unternehmungen eine bessere Planungssicherheit zu geben, hat der Bundesrat frühzeitig über eine Verlängerung der Bezugsdauer entschieden. In unsicheren Zeiten ist Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern. Davon profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmungen. Die Beschäftigten bleiben im Betrieb und sind versichert. Den Unternehmen bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

Bis zum 31. Dezember 2011 können innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. Diese Bezugsdauer ist entstanden aufgrund des Stabilisierungsgesetzes, welches per 31. Dezember 2011 ausser Kraft tritt. Somit gilt ab 1. Januar 2012 wiederum die ordentliche maximale Bezugsdauer von grundsätzlich 12 Monaten. Mit dem aktuellen Entscheid hat der Bundesrat die Höchstdauer zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung für die Zeitspanne vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 auf 18 Monate erhöht.

Die Regelung, wonach die Arbeitgebenden jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen, bleibt bis zum 31. Dezember 2013 bestehen. Damit übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen weiteren Teil der Lohnkosten.

Eine verstärkte Nutzung von Kurzarbeit führt zu einem verminderten Zugang in die Arbeitslosigkeit. Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung werden deshalb die Kosten der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht ansteigen.


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Valentin Lagger, SECO, Sprecher Arbeitslosen-versicherung, Tel.: 079 423 46 11



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