Bundesrat nimmt Finanzierungskonzept für CEVA zur Kenntnis

Bern, 19.10.2011 - Der Bundesrat hat das Konzept zur Finanzierung der Bahnverbindung zwischen Cornavin, Eaux-Vives und Annemasse (CEVA) zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Seite des Kantons Genf am Bau dieser Verbindung gründet auf einem Vertrag von 1912. Diese Verpflichtung wurde 2002 mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung bekräftigt, welche in der Zwischenzeit um eine Zusatzvereinbarung ergänzt worden ist.

Die Vereinbarung von 2002 zwischen dem Bund, dem Kanton Genf und den SBB bekräftigt den Vertrag von 1912 und legt den Grundstein für die Realisierung des Projekts CEVA. Sie definiert das Projekt und präzisiert den Finanzierungsschlüssel.

Auf Schweizer Seite besteht das Projekt CEVA im Bau einer doppelspurigen Bahnlinie von vierzehn Kilometern Länge zwischen dem Bahnhof Genf Cornavin und der Grenze zu Frankreich. Ausserdem werden auf dem Schweizer Streckenabschnitt zwei bestehende Bahnhöfe umgebaut (Genf Cornavin und Genf Eaux-Vives) und vier neue erstellt (Lancy Pont-Rouge, Carouge-Bachet, Champel-Hôpital und Chêne-Bourg). Die Kosten dafür belaufen sich auf schätzungsweise 1567 Millionen Franken (Basis Oktober 2008, ohne Mehrwertsteuer).

Gemäss der Vereinbarung von 2002 übernimmt der Bund einen Anteil von etwa 55,5 % der Investitionskosten; das entspricht nach heutigen Schätzungen etwa 869 Millionen Franken. Die Vereinbarung von 2002 sieht ausserdem vor, dass der Kanton Genf der SBB jährlich die ungedeckten Kosten aus Betrieb und Unterhalt dieser Infrastruktur ersetzt.

Im Finanzierungssystem der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur werden die ungedeckten Kosten aus Betrieb und Unterhalt der SBB-Infrastruktur üblicherweise im Rahmen von mehrjährigen Leistungsvereinbarungen vom Bund übernommen. Um das Finanzierungskonzept für die CEVA zu vereinfachen, wurde die Vereinbarung von 2002 um eine Zusatzvereinbarung ergänzt, welches statt einer jährlichen Abgeltung durch den Kanton Genf eine einmalige Zahlung vorsieht. Auf diese Weise kann auch der festgelegte Bundesanteil am Projekt CEVA (rund 55,5 % der Investitionskosten) angemessen berücksichtigt werden.

Die Zusatzvereinbarung besiegelt damit das Finanzierungskonzept für das Projekt CEVA auf Schweizer Seite. Die definitive Aufteilung der Investitionskosten wird erst nach der Inbetriebnahme der CEVA erfolgen, wenn die Gesamtbaukosten genauer beziffert sind und erste Erfahrungen aus dem Betrieb und dem Unterhalt dieser Infrastruktur vorliegen. 

Die Kosten für den auf französischem Boden gelegenen Streckenabschnitt des Projekts CEVA werden auf 300 Millionen Franken geschätzt. Dieser Betrag geht vollumfänglich zulasten der öffentlichen Hand Frankreichs.


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