Neue Qualitätsstandards prägen die Drogenarbeit; Meilenstein in der Suchtarbeit ist erreicht

Bern, 08.02.2002 - Die Zeit der Pionierarbeit in der Drogentherapie gehört der Vergangenheit an. Heute prägen Qualitätsnormen die Arbeit in den stationären Zentren. Das Projekt QuaTheDA ("Qualität der Therapien im Drogen- und Alkoholbereich") hat diese Entwicklung in Gang gesetzt.

Seit 1991 ist die bundesrätliche Drogenpolitik gesetzlich verankert. Innerhalb des "Massnahmenpaketes Drogen" (MaPaDro) hat die stationäre Therapie von Drogen- und Alkoholabhängigen eine wichtige Bedeutung. Die Anforderungen an die stationären Therapiezentren sind im Laufe der Zeit immer grösser geworden: Nicht nur seitens der Patienten haben sich die Bedürfnisse geändert. Auch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) verlangt, dass sich die Therapiezentren ab 2003 zertifizieren lassen, um Gelder aus der Invalidenversicherung (IV) zu erhalten.

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Gelegenheit ergriffen, umfassende Qualitätsnormen für den stationären Suchtbereich zu entwickeln. Das dabei entstandene "QuaTheDA-Referenzsystem" fördert die Transparenz der Dienstleistungen zwischen den Zentren und erlaubt einheitliche Massstäbe anzuwenden. Damit werden zum Beispiel optimale Rahmenbedingungen für die ausserkantonale Plazierung von SuchtpatientInnen geschaffen. Die QuaTheDA-Zertifizierung soll künftig auch von den Kantonen anerkannt werden.

Ein wichtiger Bestandteil von QuaTheDA bildet die Ausbildung von Qualitätsverantwortlichen aus Suchttherapiezentren. Anlässlich der Abschlussfeier des Ausbildungszykluses äusserte sich Bundesrätin Ruth Dreifuss erfreut über die Entwicklung in der stationären Drogentherapie: "Mir scheint, dass QuaTheDA einen wichtigen symbolischen Wert für die professionelle Drogenarbeit hat. Auch andere Therapieformen können nun von diesen wichtigen Entwicklungen profitieren."

Qualität der Therapien im Drogen- und Alkoholbereich (QuaTheDA)
QuaTheDA beinhaltet folgende untereinander vernetzte Komponenten:

QuaTheDA beinhaltet folgende untereinander vernetzte Komponenten:
  1. Das QuaTheDA-Referenzsystem umfasst die Gesamtheit der suchtspezifischen Qualitätsanforderungen (inklusiv die qualitativen Bedingungen des BSV) für den stationären Suchtbereich.
  2. Im QuaTheDA Qualitätsmanagement-System (QMS) wird eine Prozessarchitektur definiert, die von allen Einrichtungen benützt werden kann. Damit wird der Austausch und der Vergleich zwischen den stationären Therapieeinrichtungen erleichtert.
  3. Der Leitfaden dient den Einrichtungen als Hilfsinstrument, um das Referenzsystem und das QMS umzusetzen.
  4. Mit Patientenzufriedenheitsfragebogen wird das Klima und die Zufriedenheit der Patienten gemessen.
  5. Die Schulung der Qualitätsverantwortlichen befähigt diese, die Erfüllung der Qualitätsanforderungen aus dem QuaTheDA-Referenzsystems sicherzustellen und in ihren Zentren ein QMS einzuführen.
  6. Die QuaTheDA- Zertifizierung bestätigt, dass alle Bedingungen des Referenzsystems erfüllt werden. Sie ist von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) anerkannt.


Adresse für Rückfragen

René Stamm, Leiter QuaTheDA, Tel. 031/322 95 05


Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-4174.html