Der kulturellen Vielfalt auf der Spur

Bern, 10.10.2011 - Mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz zu erstellen. Der erste solche Bericht ist im April 2012 fällig. Die Konsultation der interessierten Kreise, die als Grundlage dieses Berichts dienen soll, beginnt heute. Sie wird vom Bundesamt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und der Schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführt.

Was unternimmt die Schweiz, um ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen nachzukommen? Diese Frage soll der Bericht beantworten, den die Schweiz als Vertragsstaat der UNESCO-Konvention von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen erstellt. Die Schweiz wird dieses Dokument wie 94 weitere Vertragsstaaten bis im April 2012 der UNESCO vorlegen.

Das Dokument soll in knapper Form die von der Schweiz zugunsten der kulturellen Vielfalt ergriffenen Massnahmen darstellen, namentlich bezüglich nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit, die Massnahmen zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft sowie die wichtigsten bei der Umsetzung der Konvention erzielten Resultate und die grössten Herausforderungen, die sich dabei stellen. Zu diesem Zweck haben das Bundesamt für Kultur (BAK), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Schweizerische UNESCO-Kommission (SUK) gemeinsam einen doppelten Fragebogen erarbeitet, der sich an die Behörden bzw. an die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen richtet.

Die Konsultation dauert bis zum 15. November 2011. Die eingereichten Antworten werden dazu dienen, einen ersten Entwurf auszuarbeiten, zu dem die interessierten Kreise Stellung nehmen können. In einem zweiten Schritt wird eine öffentliche Tagung zum Thema stattfinden, an welcher der Bericht und seine Gewichtungen diskutiert, jedoch auch zusätzlich notwendige Anstrengungen erörtert werden sollen, um der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Schweiz künftig noch besser Rechnung tragen zu können. Die Endfassung des Berichts wird vom Bundesrat verabschiedet werden.

Ausführlichere Informationen sind zu finden unter: www.bak.admin.ch/rapportunesco

Zeitplan: 

  • Oktober bis November 2011: Konsultation
    Die Konsultation dauert bis zum 15 November 2011. 

  • Dezember 2011: Erarbeitung des Berichts (Entwurf)
    Das BAK wertet in Zusammenarbeit mit dem EDA und der SUK die eingereichten Fragebögen aus. 

  • Januar 2012: Berichtsentwurf in Konsultation
    Das BAK erstellt in Zusammenarbeit mit dem EDA und der SUK einen Entwurf des Berichts, der auf den Internetseiten von DEZA, SUK und BAK veröffentlicht wird. Die interessierten Kreise werden zu einer Stellungnahme eingeladen. 

  • Februar 2012: Öffentliche Tagung
    Der Entwurf des Berichts wird an einer öffentlichen Tagung vorgestellt und diskutiert. 

  • März bis April 2012: Finalisierung des Berichts und Verabschiedung durch den Bundesrat
    Der auf der Basis der Rückmeldungen überarbeitete Bericht wird verwaltungsintern bereinigt, bevor er vom Bundesrat verabschiedet und der UNESCO überreicht wird. 

  • Dezember 2012 bis Juni 2013: Prüfung des Berichts durch die UNESCO
    Die eingegangenen Berichte werden vom zuständigen Zwischenstaatlichen Komitee geprüft (Dezember 2012) und anschliessend veröffentlicht.  


Adresse für Rückfragen

David Vitali, Internationales, Bundesamt für Kultur
Tel. +41 31 325 70 19, David.Vitali@bak.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-41609.html