Schweiz und Vereinigtes Königreich unterzeichnen Steuerabkommen

Bern, 06.10.2011 - Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der britische Minister für Steuerfragen, David Gauke, haben heute in London ein Steuerabkommen unterzeichnet. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die britischen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert. Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Das Abkommen ist ein gutes Verhandlungsergebnis für beide Staaten, da es die Interessen und Erfordernisse beider Staaten gleichermassen befriedigt. Das von der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland unterzeichnete Steuerabkommen respektiert einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der britischen Behörden. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist weitgehend analog ausgestaltet zum Abkommen mit Deutschland, das am 21. September 2011 unterzeichnet wurde. So sind die Steuersätze für die Regularisierung der Vergangenheit identisch. Unterschiede sind hauptsächlich in den unterschiedlichen Steuerordnungen begründet und betreffen insbesondere die Höhe der Steuersätze auf künftigen Erträgen und verfahrensrechtliche Eigenheiten.

Zwischen beiden Seiten besteht Einverständnis, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Mit der Unterzeichnung durch die beiden Finanzminister wird auch der vollständige Text des Abkommens veröffentlicht.

Mit den beiden Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien untermauert die Schweiz ihre neue Finanzmarktpolitik, die konsequent auf die Verwaltung steuerkonformer Vermögen setzt. Dies schafft Rechtssicherheit und soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz langfristig stärken.


Adresse für Rückfragen

Mario Tuor, Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, +41 (0)31 322 46 16



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-41576.html