Bundesrat erteilt Konzession für Tramlinie Lausanne–Renens

Bern, 16.09.2011 - Der Bundesrat hat die Konzession für den Bau der Tramlinie zwischen Lausanne-Flon und Renens-Gare (VD) erteilt. Damit wurde der 2010 von den Lausanner Verkehrsbetrieben (Transports publics Lausannois, TL) gestellte Antrag positiv beantwortet. Die Konzession tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für einen Zeitraum von 50 Jahren, das heisst bis 31. Dezember 2061.

Der Entscheid des Bundesrates sieht vor, dass die Pläne für die gesamte neue Infrastruktur bis 31. Dezember 2013 beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht werden müssen. Die Bauarbeiten müssen spätestens am 31. Dezember 2016 in Angriff genommen werden und bis 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.

Die künftige Tramlinie zwischen Lausanne und Renens ist Teil des im Agglomerationsprojekt Lausanne-Morges (PALM) vorgesehenen Ausbaus des ÖV-Hauptachsennetzes. Sie soll das bestehende Angebot ergänzen, denn nach Schätzungen der TL wird die heutige Busverbindung auf dieser Strecke den für die kommenden Jahre erwarteten Nachfragezuwachs nicht absorbieren können. Die neue Tramlinie erlaubt es, mit der Entwicklung des Lausanner Westgürtels Schritt zu halten und die für 2020 prognostizierten Engpässe auf der bestehenden Buslinie zu überwinden.

Über den Infrastrukturfonds für Agglomerationsprogramme beteiligt sich der Bund finanziell am Bau der Tramlinie Lausanne–Renens. Der Anteil des Bundes beträgt 40 Prozent der Projektkosten, ist jedoch auf maximal 74 Millionen Franken beschränkt.

Trams gelten als Teil der Eisenbahninfrastruktur. Gemäss Eisenbahngesetz ist deshalb für den Bau und den Betrieb einer Tramlinie eine Konzession des Bundesrates erforderlich


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