BAV genehmigt Rosshäuserntunnel und Doppelspurausbau

Bern, 14.09.2011 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der BLS Netz AG die Baubewilligung für den Doppelspurausbau Rosshäusern – Mauss mit dem neuen Rosshäuserntunnel erteilt. Das genehmigte Projekt umfasst erweiterte Lärmschutzmassnahmen. Es erhöht die Kapazität, ermöglicht eine erhöhte Fahrplanstabilität auf der Strecke Bern – Neuenburg und damit eine verbesserte Anbindung an den Hochgeschwindigkeitsverkehr in Frankreich.

Das Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschlussgesetz) sieht die Verkürzung der Reisezeiten und die Erhöhung der Angebotsqualität innerhalb der Schweiz sowie einen verbesserten Anschluss der Ost- und der Westschweiz an den internationalen Personenfernverkehr vor. 

Im Rahmen des HGV-Anschlussgesetzes hat das Parlament unter anderem Ausbauten im Korridor Bern-Pontarlier beschlossen. Kernstück des Projekts Doppelspurausbau Rosshäusern-Mauss ist der neue, rund zwei Kilometer lange Rosshäuserntunnel, welcher westlich und östlich an die auf Doppelspur auszubauende Strecke anschliesst und den alten und sanierungsbedürftigen Einspurtunnel ersetzt. Insgesamt kostet das Projekt rund 165,9 Mio Franken (Preisstand 2003). Die Finanzierung erfolgt über den FinöV-Fonds und über den Rahmenkredit gemäss Eisenbahngesetz. Der Ausbau dient der täglichen TGV-Verbindung Bern-Paris sowie den TGV-Zubringern ab Bern, aber auch dem S-Bahn-Verkehr und der Städteverbindung Bern-Neuenburg.

Im Verlauf des Verfahrens wurde festgestellt, dass das Projekt lärmrechtlich als neue Anlage zu betrachten ist, für welche die strengeren Planungswerte massgebend sind. Entsprechend werden zusätzliche Lärmschutzwände gebaut.

Gegen das Projekt wurden 41 Einsprachen erhoben. Mit zahlreichen Einsprechenden konnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Die noch nicht erledigten Einsprachen hat das BAV in seinem Entscheid beurteilt. Es ist dabei zum Ergebnis gelangt, dass das Projekt den massgebenden Vorschriften entspricht und unweltverträglich erstellt und betrieben werden kann.

Bleiben Beschwerden aus, wird die Bewilligung gegen Mitte Oktober 2011 rechtskräftig, und es kann mit den Arbeiten begonnen werden.


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