Beobachterinnen und Beobachter für Sonderflüge ausgebildet

Bern-Wabern, 07.09.2011 - Die unabhängigen Beobachterinnen und Beobachter für Sonderflüge sind ernannt und ausgebildet. Sie werden ihre Aufgabe in den nächsten Tagen antreten. Es handelt sich vorerst um ein sechsmonatiges Pilotprojekt für das so genannte ausländerrechtliche Vollzugsmonitoring im Rahmen der Rückführungsrichtlinie. Das Mandat dazu hatte das Bundesamt für Migration (BFM) im Juni an den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) vergeben.

Die Auswahl und die Anstellung der Beobachterinnen und Beobachter erfolgte im Einvernehmen zwischen dem BFM, dem SEK und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), die den SEK bei der Umsetzung des Pilotprojekts unterstützt. Wie angekündigt konnten für diese Aufgabe ehemalige Justiz- und Polizeidirektorinnen oder -direktoren und Rechtsprofessorinnen oder -professoren gewonnen werden. Es handelt sich um folgende Personen:

  • Frau Dora Andres, ehemalige Polizei- und Militärdirektorin des Kantons Bern;
  • Herr Mario Annoni, ehemaliger Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor sowie Erziehungsdirektor des Kantons Bern;
  • Frau Prof. Dr. Martina Caroni, Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Luzern, Mitglied der Eidg. Kommission für Migrationsfragen (EKM);
  • Herr Laurent Krügel, ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei Neuenburg;
  • Herr Hans Studer, ehemaliger Direktor der Strafanstalt Wauwilermoos.

Bereits in den nächsten Tagen werden die ersten Sonderflüge von unabhängigen Beobachterinnen oder Beobachtern begleitet. Die Beobachtung bezieht sich insbesondere auf die Rechtskonformität und Angemessenheit der Staatshandlungen vor dem Hintergrund der geltenden Grundrechte. Zudem soll der Einsatz dieser ersten Beobachterinnen und Beobachter zusätzliche Erkenntnisse im Hinblick auf die definitive Umsetzung des Monitoring bringen. Ziel der Pilotphase ist es, die Modalitäten der Umsetzung in der Praxis zu prüfen und festzulegen.

Richtlinie übernommen
Die "Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie)" ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und verpflichtet die Schengenstaaten in Art. 8 Abs. 6 dazu, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. Diese Richtlinie wurde am 1. Januar 2011 in das nationale Recht implementiert. Die Überwachung von Rückführungen auf dem Luftweg wird dabei in Art. 15f-i der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA) geregelt.


Adresse für Rückfragen

Eveline Gugger Bruckdorfer, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 93 50


Herausgeber

Staatssekretariat für Migration
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