Anreize im Trassenpreissystem werden verstärkt und Kosten besser gedeckt

Bern, 31.08.2011 - Für das Befahren des Schweizer Schienennetzes müssen Züge einen Preis für jene Kosten bezahlen, die sie direkt verursachen. Berechnungen haben gezeigt, dass mit den heutigen Trassenpreisen aufgrund der stark gestiegenen Unterhaltskosten die Kosten entgegen dem Gesetz nicht mehr gedeckt sind. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Trassenpreise per 1. Januar 2013 zu erhöhen. Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von 200 Millionen Franken sind ein erster Schritt zur Sicherung der Infrastrukturfinanzierung.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Netzzugangsverordnung über Anpassungen am Trassenpreissystem (differenzierte Preise je nach Verkehrsnachfrage und Verstärkung des Lärmbonus) entschieden. Verschiedene Entwicklungen in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass die Züge die Kosten, für die sie gemäss Gesetz aufkommen müssen, nicht mehr decken: Der Mehrverkehr auf den Schienen führt zu einer höheren Auslastung, aufwändiger Planung, kürzeren Unterhaltsintervallen und damit wesentlich höheren Unterhalts- und Erneuerungskosten. Hinzu kommt die Teuerung, welche in den vergangenen Jahren nicht auf die Trassenpreise überwälzt wurde. Aktuelle Berechnungen haben diesen Anstieg der Grenzkosten bestätigt.

Koordiniert mit FABI

Um die gesetzlichen Vorgaben zur Deckung der Grenzkosten zu erfüllen, ist eine Erhöhung des Trassenpreises zwingend. Die Vorlage FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) sieht gemäss Vernehmlassungsunterlagen höhere Beiträge aus dem Trassenpreis zur Finanzierung der Bahninfrastruktur von insgesamt 300 Mio. Franken vor. Der erste Schritt (200 Millionen Franken) entspricht den ungedeckten Grenzkosten. In einem zweiten Schritt ist ab 2017 eine Erhöhung um 100 Millionen Franken vorgesehen.

Die vom Bundesrat auf den 1. Januar 2013 beschlossenen Anpassungen am Trassenpreissystem, die 200 Mio. Franken einbringen, und FABI sind rechtlich unabhängig voneinander, jedoch eng verknüpft: beide Vorlagen sind für eine nachhaltige Finanzierung der Bahninfrastruktur notwendig. Ob die Trassenpreise im Rahmen von FABI weiter zu erhöhen sind, wird nach Auswertung der Vernehmlassung entschieden. Der Bundesrat sieht gemäss Vernehmlassungsvorlage vor, die Neuregelung der Finanzierung sowie den künftigen Ausbau der Schieneninfrastruktur im Frühjahr 2012 als Gegenentwurf zur VCS-Initiative ins Parlament bringen.

Mehr Anreize im Trassenpreissystem
 
Der bundesrätliche Beschluss umfasst Anpassungen am Trassenpreissystem durch Preisdifferenzierungen: Neu werden Anreize gesetzt, damit die Bahninfrastruktur besser ausgelastet und die Folgen für Bevölkerung und Umwelt weiter verringert werden. So werden unter anderem die Trassenpreise nach Tageszeit differenziert, die Qualität einer Trasse wird berücksichtigt und mit Anpassungen am Lärmbonus sollen die Bahnen dazu animiert werden, stärker auf lärmarmes Rollmaterial zu setzen. Beim Bahnstrom sollen künftig durch differenzierte Preise für Fahrzeuge mit Rekuperationsbremsen (Einspeisung der Bremsenergie in die Fahrleitung) Anreize zur Energieeffizienz gesetzt werden.

Der speziellen Situation im Güterverkehr wurde bei der Trassenpreisrevision Rechnung getragen, indem neu die Qualität der Trasse (u.a. tiefere Preise für Güterzüge ohne Priorität) und das Verkehrsaufkommen (tiefere Preise in Randzeiten) bei der Trassenpreisberechnung berücksichtigt werden. Zudem wurde der Rabatt für lärmsanierte Güterzüge deutlich erhöht und differenziert. Ein spezieller Zuschlag wird für Güterzüge mit Gefahrgut erhoben, um die speziellen Sicherheitsmassnahmen (wie Heissläuferortungsanlagen oder spezifische Ausrüstung der Betriebswehr) zu decken. Insgesamt werden dem Schienengüterverkehr nur knapp 10 Prozent der zusätzlichen Kosten angelastet.

Vertretbare Preiserhöhung
 
Die Passagiere auf dem Schweizer Schienennetz bezahlen heute knapp 3 Mrd. Franken jährlich für ihre Fahrausweise. Die nun beschlossene Trassenpreiserhöhung im Umfang von rund 200 Mio. Franken wird von den Bahnen auf die Ticketpreise abgewälzt. Es ist mit Preiserhöhungen von rund 7 Prozent zu rechnen. Diese Erhöhung ist nur eine Ursache für die von den Bahnen angekündigten Ticketpreiserhöhungen für die nächsten Jahre. Der grösste Teil der Preissteigerungen ist auf Eigenbedürfnisse der Bahnen sowie die Teuerung zurückzuführen.


Der Trassenpreis

Als Trasse gilt die exakte Festlegung, welcher Streckenabschnitt zu welcher Zeit durch einen bestimmten Zug belegt werden darf. Die Trasse hat also eine zeitliche und eine räumliche Komponente. Zu vergleichen ist sie mit dem Slot im Flugverkehr.

Der Trassenpreis besteht aus verschiedenen Elementen:
• Basispreis: deckt Normgrenzkosten (d.h. die Kosten, welches aus der unmittelbaren Benutzung der Schieneninfrastruktur entstehen)
• Deckungsbeitrag: deckt Teil der Fixkosten der Bahninfrastruktur (heute 12 bzw. 13 Prozent der Billeteinnahmen des Zuges im Fern- bzw. Regionalverkehr) 
• Stromkosten: werden ebenfalls über Trassenpreis verrechnet, wobei die Bahnstromkosten (differenziert nach Tag- und Nachttarifen) aufgrund der Gestehungskosten separat festgelegt und regelmässig angepasst werden.
• Entgelte für Zusatz- und Serviceleistungen: Infrastrukturbetreiber dürfen gemäss Netzzugangsverordnung Entgelte für Zusatz- und Serviceleistungen wie Rangierarbeiten, Auffüllen von Wasser, Abstellgebühren etc. verlangen.

 


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