Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sichern

Bern, 26.08.2011 - Bund und Kantone wollen die ärztliche Weiterbildung auch nach dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung sichern. Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik NGP verabschiedeten sie ein entsprechendes Modell, das „Modell PEP“ (pragmatisch, einfach, pauschal). Es soll im Grundsatz alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken dazu verpflichten, die ihrem Potenzial entsprechende Anzahl Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Die genaue Anzahl der Weiterbildungsstellen soll in den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen festgelegt werden.

Gemäss „Modell PEP“ sollen die Kantone die Weiterbildung mit einer Pauschalzahlung pro Kopf und Jahr unterstützen, wobei die Auszahlung der Beiträge abhängig von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien ist. Verlangt wird zum Beispiel, ein Weiterbildungskonzept. Die Einhaltung der Kriterien soll das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung (SIWF) überwachen. Einen Zuschlag soll zudem erhalten, wer Weiterbildungsplätze für angehende Hausärztinnen und -ärzte anbietet. Der Beitrag pro Weiterbildungsplatz soll nach Spitalkategorie differenziert werden.

Die Neuregelung der Beitragszahlungen der Kantone wurde durch die Einführung der neuen Spitalfinanzierung und leistungsbezogenen Fallpauschalen auf den 1. Januar 2012 notwendig. Wie bisher dürfen die Pauschalen keine Kosten für die ärztliche Weiterbildung enthalten. Diese gelten als gemeinwirtschaftliche Leistungen und sind von den Kantonen zu finanzieren.

Es wurde verschiedentlich befürchtet, Spitäler und Klinken könnten ihr Engagement in der ärztlichen  Aus- und Weiterbildung wegen des Kostendrucks reduzieren, der durch den gewünschten Wettbewerb unter den Spitälern entstehen dürfte. Deshalb hatten Bund und Kantone die NGP-Plattform „Zukunft ärztliche Bildung“ beauftragt, die Situation zu analysieren und konkrete Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Die Plattform wurde im September 2010 lanciert. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von 16 in der ärztlichen Bildung engagierten gesundheitspolitischen Behörden und Organisationen.


Adresse für Rückfragen

• BAG, Stefan Spycher, Vizedirektor und Leiter Direktionsbereich Gesundheitspolitik, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch

• GDK, Michael Jordi, Zentralsekretär, Telefon 031 356 20 20 oder michael.jordi@gdk-cds.ch



Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-40773.html