Spitalfinanzierung nach dem Nein von H+: Bund und Kantone für nationale Lösung

Bern, 25.08.2011 - Das Nein des Spitalverbandes H+ zu den Einführungsmodalitäten für die Fallpauschalen in den Spitälern hat keinen Einfluss auf das Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012. Diese Meinung vertreten Gesundheitsminister Didier Burkhalter und die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren. Die Modalitäten sollen jetzt in einer Verordnung des Bundesrates geregelt werden.

Bundesrat Burkhalter und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK trafen sich am Donnerstag im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik. Dabei nahmen sie vom Scheitern der Ergänzungsvereinbarung Kenntnis, auf die sich Anfang Juli die Tarifpartner, der Krankenkassenverband santésuisse und H+, noch geeinigt hatten

Die Kantone und der Bund sind sich einig, dass nur eine einheitliche, nationale Lösung in Frage kommt nach dem Modell der von H+ und santésuisse ursprünglich ausgehandelten Ergänzungsvereinbarung. Nur so liessen sich Kohärenz und Effizienz des neuen Systems sicherstellen. Für die Weitergabe von medizinischen Daten, die Höhe der Abgeltung für Investitionen sowie Kontrolle und Ausweisen der Kosten brauche es eine gesamtschweizerische Lösung. Das EDI will dem Bundesrat noch diesen Herbst einen entsprechenden Entwurf vorlegen, so dass die Verordnung auf den 1. November 2011 in Kraft treten kann.

Anschliessend wird es Aufgabe der Kantone sein, Umsetzung und Anwendung der Verordnung zu überwachen. Die Kantone haben die eigene Gesetzgebung für die Einführung der Fallpauschalen bereits angepasst oder die Anpassung ist im Gange. Gemäss der neuen Spitalfinanzierung, die das Parlament im Dezember 2007 verabschiedete, sind die Spitäler verpflichtet, ab dem 1. Januar 2012 über Fallpauschalen abzurechnen.


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