Bundesrat setzt Bestimmungen zum besseren Schutz der Bankeinlagen in Kraft
Bern, 24.8.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die vom Parlament im März 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes auf den 1. September 2011 in Kraft gesetzt. Damit werden die 2008 vorerst dringlich beschlossenen Verbesserungen zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger nun definitiv ins Dauerrecht überführt.