Transportpolizei kann mit Schusswaffen ausgerüstet werden

Bern, 17.08.2011 - Die künftig im Bereich des öffentlichen Verkehrs tätige Transportpolizei kann mit Schusswaffen ausgerüstet werden. Dies hat der Bundesrat mit der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) entschieden, die er auf den 1. Oktober 2011 in Kraft gesetzt hat. Die Transportpolizistinnen und -polizisten müssen dieselbe Ausbildung durchlaufen wie die Angehörigen der Kantonspolizeikorps.

Die VST konkretisiert die Bestimmungen des im letzten Jahr vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST). Darin ist vorgesehen, dass alle öV-Unternehmen zum Schutz der Reisenden und der Angestellten über Sicherheitsorgane verfügen. Diese können entweder als Sicherheitsdienst oder als Transportpolizei mit erweiterten Befugnissen und entsprechender Ausbildung ausgestaltet werden.

Die Transportpolizistinnen und -polizisten haben ihren Dienst in Uniform zu verrichten und können gemäss VST mit einer Feuerwaffe ausgerüstet werden, wie dies in Deutschland, Frankreich und Italien Praxis ist und in der Anhörung zur Verordnung von einer Mehrheit der Befragten befürwortet worden war. Demgegenüber werden sie nicht mit Destabilisierungsgeräten (Tasern) bewaffnet, weil diese Geräte auch bei den übrigen Polizeikorps nur von Spezialeinheiten verwendet werden. 

Mit der VST regelt der Bundesrat auch die Kompetenzen des Sicherheitsdienstes, der anderen Form von Sicherheitsorganen im öffentlichen Verkehr. Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes haben weniger Befugnisse als jene der Transportpolizei und sind auch nicht mit Schusswaffen ausgerüstet. So dürfen sie beispielsweise angehaltene Personen nicht vorläufig festnehmen. Ihre Ausbildung entspricht jener von privaten Sicherheitsfirmen.

Die neuen Bestimmungen müssen bis zum 30. Juni 2012 umgesetzt werden. Bis dann müssen die bisher in diesem Bereich tätigen Organe in die neuen Organisationsform eines Sicherheitsdienstes oder einer Transportpolizei überführt werden.


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