Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien tritt in Kraft

Bern, 05.08.2011 - Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Georgien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist in Kraft getreten. Bisher gab es kein DBA zwischen der Schweiz und Georgien und das neue DBA soll zur positiven Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.

Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung für die an der Quelle erhobenen Steuern auf Beträge, die am oder nach dem 1. Januar 2012 gezahlt oder gutgeschrieben werden und für die übrigen Steuern auf Steuerjahre ab 2012.

Entsprechend der Schweizer Abkommenspolitik zur Zeit der Verhandlungen enthält das DBA mit Georgien keine Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Neue Verhandlungen zur Anpassung der Amtshilfe an den internationalen Standard sind vorgesehen.


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Martin Hess, Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung für Internationales, Tel. 031 322 71 58



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