Bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und Kolumbien tritt in Kraft

Bern, 04.08.2011 - Die Vereinbarung zu Gunsten des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Kolumbien tritt heute in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz von archäologischen Altertumsfunden bis ca. 1500 n. Chr., die besonders von Plünderungen betroffen sind. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur ist für den Vollzug in der Schweiz verantwortlich.

Ziel der Vereinbarung ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des beweglichen kulturellen Erbes beider Staaten zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung betrifft insbesondere archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 n. Chr. Diese sind in beiden Staaten besonders geschützt und von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe.

Mit der Vereinbarung treten insbesondere neue Regelungen zur Einfuhr von Kulturgütern in Kraft. So wird bei der Einfuhr in die Schweiz neuerdings kontrolliert, ob die Ausfuhrbestimmungen Kolumbiens erfüllt sind. Weiter enthält sie vereinfachte Modalitäten für die Rückführung rechtswidrig eingeführter Kulturgüter und Bestimmungen zur verbesserten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.

Der Bundesrat schloss die Vereinbarung mit Kolumbien am 1. Februar 2010 ab. Vergleichbare bilaterale Kulturgütervereinbarungen sind bereits mit Italien (27.04.2008), Griechenland (13.04.2011) und Ägypten (20.02.2011) rechtskräftig. Für den Vollzug in der Schweiz ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur federführend.

Weitere Informationen: www.bak.admin.ch/kgt > «Bilaterale Vereinbarungen»


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Benno Widmer, Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer & Anlaufstelle Raubkunst
Bundesamt für Kultur
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