Neues Regime für ausländische Taxis am Flughafen Zürich

Bern, 13.07.2011 - Deutsche und österreichische Taxis dürfen gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen während 90 Tagen pro Kalenderjahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen und von dort – auf Bestellung - abholen. Nach Ablauf von 90 Tagen bleibt das Bringen erlaubt, nicht jedoch das Abholen. Die Beschränkung auf 90 Tage wird ab Mitte 2012 umgesetzt. Auf diese Lösung haben sich der Bund, der Kanton Zürich und die Stadt Kloten geeinigt.

Die Koordinationsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten und des Flughafens hat sich an ihrer Sitzung vom 8. Juli 2011 auf das weitere Vorgehen in Sachen grenzüberschreitende Taxifahrten vom und zum Flughafen Zürich geeinigt. Demnach haben ausländische Taxis gemäss Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) einen Rechtsanspruch darauf, während 90 Tagen pro Kalenderjahr Passagiere zum Flughafen zu bringen oder von dort abzuholen. Die Regelung gilt pro entsendende Firma und Fahrer bzw. pro selbständig erwerbenden Fahrer. Der Kanton Zürich, die Stadt Kloten sowie der Flughafen nahmen von der entsprechenden Rechtsauslegung des Bundes Kenntnis.

Für die Zeit über 90 Tage hinaus sollen die Staatsverträge mit Deutschland und Österreich von 1953 und 1958 angewendet werden. Damit dürfen deutsche und österreichische Taxifahrer nach 90 Tagen Passagiere nur zum Flughafen bringen, aber dort keine neuen Fahrgäste aufnehmen. Da die Staatsverträge in den letzten Jahren nicht mehr angewendet wurden, wird den ausländischen Taxifahrern im Sinne von Treu und Glauben und für eine geordnete Umstellung eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2012 eingeräumt.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr
Information
+41 31 322 36 43


Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-40211.html