Bundesrat genehmigt die neue Tarifstruktur SwissDRG

Bern, 06.07.2011 - Der Bundesrat hat die neue Version 1.0 der Tarifstruktur SwissDRG für die Abgeltung der stationären Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung ge-nehmigt. Diese Struktur stellt ein zentrales Element im Hinblick auf die Einführung der neuen Spitalfinanzierung und der leistungsbezogenen Pauschalen auf den 1. Januar 2012 dar. Zudem haben die Tarifpartner am Vorabend weitere wesentliche Elemente vereinbart. Alle Elemente ebnen den Weg für eine reibungslose Einführung des neuen Spitalfinanzierungssystems. Die einheitliche Tarifstruktur erhöht die Kostentranspa-renz und erlaubt die Abgeltung der effektiv vom Spital erbrachten Leistungen. Damit soll eine gerechtere Vergütung erreicht werden.

Das Parlament hat am 21. Dezember 2007 eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung beschlossen. Ab 1. Januar 2012 werden die Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser im stationären Bereich über leistungsbezogene Pauschalen vergütet, die auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wurde das Gesuch um die Genehmigung der Tarifstruktur SwissDRG 1.0 dem Bundesrat unterbreitet. Dieser hat am 6. Juli 2011 seine Zustimmung erteilt.

In einem DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z. B. Blinddarmoperation bei Kindern) die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisation wird auf Grund der Diagnose und Behandlungen einer Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Alle der bewerteten DRGs werden mit so genannten Kostengewichten miteinander in Relation gesetzt. Durch Multiplikation des Kostengewichts mit einem Basispreis erhält man die leistungsbezogene Fallpauschale zu jeder DRG.

Dieser Entscheid des Bundesrates erfolgte in Kenntnis einer Vorinformation, wonach die Tarifpartner am Vorabend weitere wesentliche Elemente vereinbart haben. Die Tarifpartner haben sich – vorbehältlich der Zustimmung der Mitglieder des Spitalverbandes H+ – auf weitere wichtige Elemente geeinigt, welche für die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen ebenfalls zentral und erforderlich sind. Dazu gehören Regelungen für die Rechnungstellung und die Datenübermittlung, ein Korrekturmechanismus zur Gewährleistung der gesetzlichen Regelung, wonach ein Wechsel des Tarifmodelles keine Mehrkosten verursachen darf, sowie eine Vereinbarung zum Einbezug der Investitionskosten in die Tarife, bis diese in die Tarifstruktur integriert sind, maximal aber für drei Jahre. Die Vereinbarung wird vom Bundesrat im Detail zu prüfen sein. Sowohl die vom Bundesrat genehmigte Tarifstruktur als auch die Vereinbarung der Tarifpartner ebnen den Weg für eine pünktliche Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf den 1. Januar 2012 hin. Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Tarifstruktur SwissDRG 1.0 neben den neu hinzugekommenen Fallgruppen (DRG) für die Geburtshäuser weitere erhebliche Verbesserungen im Vergleich zu der früheren Version bringt. Noch nicht erfolgt ist hingegen der Einbezug der Investitionskosten in die Tarifstruktur.

Derzeit sind Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern zur Festsetzung der Höhe der Tarife (Basispreise) im Gange.

Der Bundesrat fordert die Tarifpartner auf, die noch offenen Punkte innerhalb nützlicher Frist nachzuliefern. Er verfolgt die Umsetzung und die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung mit grosser Aufmerksamkeit.a


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