BAZL bewilligt nächtliche Messflüge am Flughafen Zürich

Bern, 01.07.2011 - Der Flughafen Zürich kann im Sommer zwei Serien von Messflügen ausserhalb der Betriebszeiten durchführen lassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein entsprechendes Gesuch der Flughafen Zürich AG teilweise gutgeheissen. Nicht genehmigt hat das Amt Messflüge in den kommenden Jahren.

Gemäss den internationalen Normen müssen die Funktionalität und Genauigkeit von Navigationsanlagen auf Flughäfen zweimal jährlich überprüft werden. Dazu ist jeweils eine Reihe von Anflügen mit einem speziell ausgerüsteten Messflugzeug erforderlich. Ausgeführt werden die Flüge durch die Flugsicherungsfirma Skyguide. Um den Verkehr am Flughafen nicht zu behindern, liess die Flughafen Zürich AG diese Flüge bisher teilweise ausserhalb der Betriebszeiten durchführen. Abgestützt war diese Praxis auf einen entsprechenden Passus im Betriebsreglement des Flughafens Zürich.

Das neu in Kraft getretene so genannte vorläufige Betriebsreglement enthält diese Möglichkeit nicht mehr. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL um eine Ausnahmebewilligung für nächtliche Messflüge nachgesucht. Das BAZL verfügt über die Kompetenz, Messflüge auf den Landesflughäfen Genf und Zürich während der Nacht zu bewilligen. Voraussetzung ist, dass sich diese Flüge nicht ordnungsgemäss während des Tagesbetriebs abwickeln lassen.

Das BAZL hat nun der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, während des laufenden Sommers zwei Serien von Messflügen bei Bedarf ausserhalb der Betriebszeiten vornehmen zu lassen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Sommer ist das Amt zum Schluss gekommen, dass die Messflüge die Stabilität des Betriebsablaufs beeinträchtigen könnten. Weitere vom Flughafen beantragte Flüge für die kommenden Jahre hat das BAZL jedoch vorläufig abgelehnt. Auch bei künftigen Messflügen soll der Bedarf für die Erteilung einer Ausnahme vom Betriebsreglement auf Gesuch hin neu geprüft werden.

Die erste Reihe von Messflügen findet vom 4. bis 8. Juli, die zweite vom 29. August bis 9. September 2011 statt. In dieser Zeit dürfen die Messflüge, die mit einem lärmgünstigen Propellerflugzeug durchgeführt werden, nach Betriebsschluss um 23.30 Uhr stattfinden.


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