Die ESTV evaluiert die Abschaffung der Stempelabgaben

Bern, 01.07.2011 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert und eine Studie veröffentlicht, worin die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben aufgrund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt wurden. Diesbezüglich schneidet die Emissionsabgabe schlechter ab als die Umsatzabgabe und sollte daher zuerst abgeschafft werden, falls dazu der politische Wille besteht. Die Versicherungsabgabe wird in der Studie differenziert beurteilt: Die ersatzlose Abschaffung wird nur insoweit schlüssig, als sie Versicherungen der Unternehmen belastet.

Die Studie zeigt auf, wie und innert welchem Zeitraum die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Sie geht dabei auch auf die Gegenfinanzierung der damit verbundenen Mindereinnahmen ein. Die Studie setzt eine Massnahme der Finanzmarktstrategie des Bundesrates um und nimmt verschiedene parlamentarische Vorstösse zum Thema auf.

Die Studie zeigt zwei Varianten, wie die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Diese unterscheiden sich in der zeitlichen Abfolge voneinander. Die erste Variante sieht vor, die Abgaben gestaffelt bis ins Jahr 2018 abzuschaffen. Gegenfinanziert werden könnte die Abschaffung ab 2017 mit der Unterstellung aller Kommissionen für Finanzdienstleistungen unter die Mehrwertsteuer (MWST), was steuersystematisch konsequent wäre, sowie mit der Weiterführung der MWST-Erhöhung, die temporär zu Gunsten der IV beschlossen wurde und deren Zweckbindung zu Gunsten der IV dann ausläuft. Zudem bräuchte es zusätzliche Massnahmen bei den Ausgaben, damit die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden können.

 In der zweiten Variante würden die einzelnen Stempelabgaben bis 2015 abgeschafft. Diese vergleichsweise rasche Abschaffung setzt einen politischen Entscheid zum Umbau des Steuersystems des Bundes voraus. Zur Gegenfinanzierung würden sich unter dem Aspekt der Effizienz Massnahmen wie die Erhöhung der CO2-Steuer auf Treibstoffen oder eine Erhöhung der MWST anbieten. Ansonsten kämen auch die Einführung von Bundes-Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern sowie die Erhöhung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen in Frage. Eine ausgabenseitige Gegenfinanzierung erübrigt sich in diesem Fall.

Bestimmte Stempelabgaben können der Studie zufolge eine Unterbesteuerung bei der Mehrwertsteuer oder der Einkommenssteuer ganz oder teilweise ausgleichen. Dabei geht es in erster Linie um mehrwertsteuerbefreite Bank- und Versicherungsgeschäfte (Wertschriftenhandel, Vermögensverwaltung, Sach- und Vermögensversicherung) sowie um einkommenssteuerfreie einmalprämienfinanzierte rückkaufsfähige Kapitalversicherungen. Diese Ausgleichsfunktion der Stempelabgaben wird in der Studie gewürdigt und bei der Frage der Gegenfinanzierung berücksichtigt.

Umsetzung der Finanzmarktstrategie

Die Erarbeitung der vorliegenden Studie geht auf den Bericht „Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz“ zurück, der am 16. Dezember 2009 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Zu den darin vorgeschlagenen Massnahmen gehörte auch, die Finanzierung einer über eine längere Zeitperiode gestaffelten Abschaffung der Stempelabgaben zu prüfen. Zudem verlangen mehrere parlamentarische Vorstösse eine schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde im EFD eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe dienen als Orientierungshilfe und stellen kein Präjudiz für weitere Entscheidungen des Bundesrates dar. Sie stehen im Einklang mit den vom Bundesrat bereits eingeleiteten Massnahmen wie etwa dem Vorschlag zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital im Rahmen der „Too-big-to-fail“-Vorlage und der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, welche im Rahmen einer weiteren Unternehmenssteuerreform geprüft wird.

Die Stempelabgaben

Die eidgenössischen Stempelabgaben sind Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs. Es gibt drei Arten von Stempelabgaben:

  • die Emissionsabgabe auf der Ausgabe inländischer Beteiligungsurkunden wie z.B. Aktien sowie Obligationenanleihen und Geldmarktpapieren,
  • die Umsatzabgabe auf dem Kauf und Verkauf von in- und ausländischen Wertpapieren und
  • die Abgabe auf den Prämien bestimmter Versicherungen.

Seit dem Jahre 2002 bewegen sich die Einnahmen des Bundes aus den Stempelabgaben in einer Bandbreite von 2,6 bis 3 Milliarden Franken jährlich. Mehr als die Hälfte dieser Einnahmen stammen aus der Umsatzabgabe. Den Rest der Einnahmen generieren je etwa hälftig die Abgaben auf Versicherungsprämien und die Emissionsabgabe.

Bei der Beurteilung der Abschaffung der einzelnen Stempelabgaben werden die Effizienz und die Standortattraktivität der Schweiz als Kriterien herangezogen. Effizienz bedeutet, dass die Vollzugskosten der Besteuerung niedrig sind. Dies gilt für die Erhebungskosten, welche bei den Steuerbehörden anfallen, und für die Entrichtungskosten, die den Steuerpflichtigen entstehen. Zudem sollen steuerliche Faktoren die Leistungsanreize möglichst wenig beeinträchtigen und die unternehmerischen Entscheidungen möglichst wenig verzerren.

Die Standortattraktivität ist hoch, wenn eine Gebietskörperschaft in der Lage ist, mobile Produktionsfaktoren wie etwa Finanzkapital oder Immaterialgüter anzuziehen oder die Abwanderung solcher Faktoren zu verhindern. Die Studie zeigt, dass die Standortattraktivität der Schweiz für die von den Stempelabgaben betroffenen mobilen Steuerbasen (d.h. nicht ortsgebundene Unternehmen und Geschäftsfelder) durch die Abschaffung der meisten Stempelabgaben zunehmen würde


 


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Auskunft: Martin Daepp, Ökonom, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. +41 31 322 73 88



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