BAZL gibt grünes Licht für die Eröffnung des Regionalflugplatzes Bressaucourt

Bern, 30.06.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat grünes Licht für die Eröffnung des Regionalflugplatzes Bressaucourt am 1. Juli 2011 gegeben. Dieser Schritt markiert das Ende des Zulassungsverfahrens. Der neue Flugplatz im Kanton Jura ersetzt das heutige Flugfeld von Pruntrut und wird als Regionalflugplatz ohne Linienflugverkehr, jedoch mit betrieblicher Ausrichtung auf kommerzielle Flüge, betrieben.

2005 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Pläne der Société Cooperative Aérodrome du Jura für die Schaffung eines Flugplatzes in Bressaucourt gutgeheissen und der Genossenschaft eine Betriebskonzession erteilt. Gleichzeitig genehmigte das BAZL das Betriebsreglement des künftigen Flugplatzes. Städteplanerische Probleme im Westen Pruntruts und die Tatsache, dass keine Pistenverlängerung möglich war, hatten dazu geführt, dass das Flugfeld durch den neuen Flugplatz in Bressaucourt ersetzt werden sollte.

Das BAZL als zuständige Behörde hat nun überprüft, ob die Infrastruktur, die Organisation sowie die An- und Abflugverfahren dem national und international geltenden Recht entsprechen. Im Rahmen der Zulassung wurden Flughafeninstallationen wie Bauten, Markierungen, Nachtbeleuchtung usw. überprüft. Weiter wurde die Organisation bezüglich Kompetenzverteilung, Brandbekämpfung, Anpassung von Luftfahrtpublikationen etc. kontrolliert. In einer letzten Etappe schliesslich wurde in den letzten Tagen mit Hilfe von Testflügen geprüft, ob die Flugverfahren mit den internationalen Vorschriften übereinstimmen. Mit der Betriebsaufnahme des Flugplatzes Bressaucourt werden die fliegerischen Aktivitäten auf dem Flugfeld Pruntrut eingestellt.

Als konzessionierter Regionalflugplatz ohne Linienverkehr konzentriert sich Bressaucourt auf  Geschäfts-, Tourismus- und Arbeitsflüge sowie auf Ausbildungs- und Sportflüge. Der neue Flugplatz, der mit einer Hartpiste versehen ist, ist ausschliesslich für Luftfahrzeuge zugelassen, die nach Sicht fliegen (VFR). Er richtet sich nach dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), dem Koordinierungs- und Planungsinstrument der Eidgenossenschaft im Bereich der Zivilluftfahrt. Der SIL setzt eine jährliche Bewegungslimite von 16'000 Flügen fest. Gemäss Beriebsreglement wird der Flugplatz täglich ab 7.00 Uhr - oder ab Morgendämmerung, wenn diese später einsetzt - bis zur Abenddämmerung geöffnet sein.


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