Strassentransport: Bundesrat vereinfacht Abgabe der Fahrtschreiberkarten

Bern, 30.06.2011 - Transportunternehmen und Chauffeure erhalten künftig die Fahrtschreiberkarten einfacher und günstiger. Die Karten werden neu zentral vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) herausgegeben. Sie können neu auch online bestellt werden. Diese Änderungen hat der Bundesrat beschlossen und per 1. Oktober 2011 in Kraft gesetzt.

Die für den Betrieb der digitalen Fahrtschreiber (DFS) von Lastwagen und Cars, Taxis und Kleinbussen benötigten Fahrer- und Unternehmenskarten sind neu zentral beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) erhältlich. Bisher mussten Transportunternehmen und Chauffeure diese bei den kantonalen Behörden beziehen. Gleichzeitig mit dieser Zentralisierung können die Gesuche auch online gestellt werden. Anträge in Papierform bleiben weiterhin möglich. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Revision der Fahrtschreiberkartenregisterverordnung (FKRV) beschlossen und per 1. Oktober 2011 in Kraft gesetzt.

Diese beiden Neuerungen führen zu einer Reduktion der Kosten, die Karten werden für Chauffeure und Unternehmen günstiger. Die Gebühr für eine Fahrer- oder Unternehmenskarte mit Papiergesuch beträgt daher neu 85 Franken (vorher 100 resp. 96 Franken). Karten, welche online bestellt werden, kosten 70 Franken. Die neuen Preise gelten für Fahrtschreiberkarten mit Gültigkeitsbeginn ab 1. Oktober 2011. 

Hinweise zum Bestellverfahren für den Übergangsbetrieb 

  • Gesuche für die Erneuerung von im Oktober 2011 ablaufenden Karten können frühestens ab dem 1. Juli 2011 mittels Papiergesuch direkt beim ASTRA eingereicht werden - spätestens aber vier Wochen vor Kartenablauf.
  • Bereits bei den kantonalen Gesuchsannahmestellen eingegangene Gesuche für Kartenerneuerungen werden automatisch an das ASTRA weitergeleitet und bleiben weiterhin verbindlich.
  • Die erneuerten Karten werden den Besitzern mindestens 2 Wochen vor Gültigkeitsbeginn mit der Post zugestellt.
  • Erstbestellungen für Fahrer- und Unternehmenskarten sind bis am 30. September 2011 an die kantonale Gesuchsannahmestelle zu schicken, ab dem 1. Oktober 2011 direkt ans ASTRA.

Umfassende Informationen zum digitalen Fahrschreiber finden Sie auf der Website des ASTRA unter: http://www.dfs.astra.admin.ch.

 Für Gesuchsteller sind die wichtigsten Informationen zu den Neuerungen im Merkblatt im Anhang zu dieser Medienmitteilung zusammengefasst. 


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Mediendienst Bundesamt für Strassen ASTRA
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